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Unterschlagung: Fall Emmely: Kaiser’s macht Angebot

Die Supermarktkette Kaiser’s bietet der fristlos entlassenen Kassiererin Barbara E. eine fristgerechte Kündigung an. Dann würde sie noch bis September Geld erhalten. Ihr Anwalt setzt jedoch auf juristischen Kampf.

„Wir wollen die Mitarbeiterin in ihrer Existenz nicht vernichten, sondern ihr einen fairen Ausstieg ermöglichen“, sagt Kaiser’s-Regionalmanager Tobias Tuchlenski, der dies aber nicht als Reaktion auf die bundesweite Debatte um das Urteil verstanden wissen will. Das Angebot wurde vielmehr vor der Urteilsverkündung des Landesarbeitsgerichts, wonach die fristlose Kündigung rechtens ist, mit der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt. „Die gegnerische Seite hat diesen Kompromiss bislang jedoch abgelehnt“, sagt Tuchlenski. Er vermutet dahinter ideologische Gründe.

Benedikt Hopmann, Anwalt von Barbara E., bezeichnet das Angebot als „nicht ernsthaft“. Das Leben seiner Mandantin sei zerstört. Sie wolle ihren Lebensunterhalt weiterhin selbst bestreiten und nicht staatlichen Hilfen anheimfallen oder sich aufs Altenteil abschieben lassen. „Ein paar Monate Lohnfortzahlung helfen nicht weiter“, sagt Hopmann. Barbara E. habe Zugeständnisse angeboten, wollte fortan auf eine Kassentätigkeit verzichten und nur noch als Verkäuferin, etwa an der Fleischtheke, arbeiten.

Kaiser’s rechtfertigt die Kündigung der 50-Jährigen, die bis Januar 2008 in einer Filiale in Hohenschönhausen arbeitete: „Wir können nicht anders handeln. Wer nicht ehrlich ist, den müssen wir entlassen, selbst wenn er nur einen Kaugummi geklaut hat“, sagt Tobias Tuchlenski. Bei 5000 Mitarbeitern in Berlin können man bei Unehrlichkeit keinen Unterschied machen. „Fünf, zehn oder 100 Euro – wo soll man da die Grenze ziehen?“

Barbara E. wurde nach 31 Jahren im Unternehmen fristlos entlassen, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Der „Fall Emmely“ machte bundesweit Schlagzeilen. Das Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung in zweiter Instanz für gerechtfertigt. Das Vertrauensverhältnis zwischen der 50-Jährigen und ihrem Arbeitgeber sei zerstört. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) bezeichnete das Urteil gegen Barbara E. in einem Interview als „barbarisch“ und „asozial“.

Anwalt Benedikt Hopmann kündigt unterdessen weitere juristische Schritte an. Er bereitet derzeit eine Beschwerde vor, weil in der Urteilsverkündung vom Dienstag eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen wurde. Wenn nötig, wolle er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Er spricht von einer Verdachtskündigung.

Kaiser’s sieht einer weiteren juristischen Auseinandersetzung gelassen entgegen. „Wir haben zwei Verfahren gewonnen, erhalten unser Angebot der Fairness halber weiterhin aufrecht“, sagt Tobias Tuchlenski. Die dreifache Mutter hat bislang keinen neuen Job und lebt derzeit von Hartz IV.

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