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Berlin: Urabstimmung ist durch SPD-Statut erlaubt

Das Statut der Berliner SPD erlaubt seit 1994 die Entscheidung über die Fortsetzung der Großen Koalition mit der CDU oder Opposition durch Urabstimmung der Parteimitglieder. Dies setzt jedoch ein Mitgliederbegehren voraus, das über verschiedene Hürden erreicht werden kann.

Das Statut der Berliner SPD erlaubt seit 1994 die Entscheidung über die Fortsetzung der Großen Koalition mit der CDU oder Opposition durch Urabstimmung der Parteimitglieder. Dies setzt jedoch ein Mitgliederbegehren voraus, das über verschiedene Hürden erreicht werden kann.

Der eine Weg ist die Sammlung von Unterschriften. Dann kommt das Mitgliederbegehren zustande, wenn mindestens zehn Prozent der Parteiangehörigen durch Unterschrift den Mitgliederentscheid fordern. Das wären rund 2100. Diese Initiative hat ein Kreuzberger Abteilungsvorsitzender namens Stefan Zackenfels bereits am Wahlabend im Willy-Brandt-Haus ergriffen und 65 Unterschriften gesammelt. Über weitere Unterschriften war gestern in der Kreisgeschäftsstelle nichts bekannt. Doch hieß es, Sinn der Aktion sei die Verhinderung der Großen Koalition.

Der Mitgliederentscheid kann aber auch von zwei Fünfteln der Kreisvorstände erzwungen werden. Das sind 10 von 23. Der dritte Weg wäre ein Parteitagsbeschluß. Für einen Mitgliederentscheid ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens jedoch von einem Drittel der Parteimitglieder erforderlich.

Auch der Spitzenkandidat Walter Momper war am 17. Januar durch Urwahl der Mitglieder nominiert worden. Vorausgegangen waren lange Kontroversen über die Kandidatenfrage. Schließlich hatten die Parteigremien einmütig die Urwahl beschlossen, obwohl viele dagegen waren. Es hatte sich jedoch abgezeichnet, dass zehn Kreisvorstände die Urwahl erzwingen würden.

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