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Berlin: Ursula Sarrazin muss für ihr Buch nicht nachsitzen

Mutter einer Schülerin forderte Streichung von Aussagen über ihre Tochter. Landgericht lehnte das ab.

In ihrem Buch „Hexenjagd. Mein Schuldienst in Berlin“ ergeht sich Ursula Sarrazin, die frühere Grundschullehrerin und Ehefrau des ehemaligen Finanzsenators Thilo Sarrazin, in vielen Details, um ihre Erfahrungen als Pädagogin zu schildern. Ausführlich schildert sie Begegnungen mit Eltern, Schülern und Kollegen. Es sind Geschichten, mit denen sie belegen will, dass ihr Unrecht widerfahren ist und dass sie gemobbt wurde.

Doch auch die Personen, von denen sie in ihrem Buch schreibt, fühlen sich mitunter ungerecht behandelt und wollen sich dagegen wehren. Eine Mutter, deren Tochter von Ursula Sarrazin unterrichtet wurde, fand im Buch viele persönliche Details über sich und das Mädchen und hatte deshalb beim Landgericht Berlin einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Buch gestellt. Die Mutter wollte erreichen, dass bestimmte Aussagen über ihre Tochter nicht mehr verbreitet würden. Mit Beschluss vom 11. Dezember hat das Gericht diesen Antrag abgelehnt. Ursula Sarrazin muss ihr Buch nicht umschreiben. Sarrazins Verlag wertet den Beschluss als Bestätigung für die Autorin. Dennoch werde man den Vornamen der Tochter in künftigen Auflagen nicht mehr nennen – „aufgrund einer freiwilligen Erklärung“.

Für den Leser von Sarrazins Buch ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten, wer wem was angetan und was wann gesagt haben soll, und welche Relevanz das hat. Mitunter verliert sich der erzählerische Faden im Ungewissen zwischen Dienstaufsichtsbeschwerde, Protokollen und in voller Länge abgedrucktem Schriftwechsel.

Ähnlich mag es Zeitungslesern gehen bei dem Versuch, die verschiedenen Rechtsstreitigkeiten um Ursula Sarrazin und ihr Buch nachzuvollziehen. Im Mai hatte sie vor dem Verwaltungsgericht geklagt und war mit ihrem Ansinnen unterlegen, von der Senatsbildungsverwaltung eine Ehrenerklärung zu erhalten. Daneben hat Ursula Sarrazin nach eigenen Angaben schon im Dezember des vorigen Jahres Strafanzeige wegen Beleidigung gegen den Rektor ihrer früheren Schule gestellt. Auch die Bildungsverwaltung kündigte an, die Inhalte des Buches rechtlich zu prüfen. Auf die Frage, ob die Prüfung noch läuft und ob rechtliche Schritte erwogen werden, gab eine Sprecherin der Behörde am Dienstag keine Auskunft.

Ursula Sarrazin hatte seit 1999 an Berliner Schulen gearbeitet, zunächst an einer Grundschule in Charlottenburg. Nach Elternprotesten wechselte sie, nach ihren Angaben auf eigenen Wunsch, an die Reinhold-Otto-Schule. Dort kam es ebenfalls zu Elternbeschwerden. Im Schuljahr 2010/11 spitzte sich der Konflikt zu, woraufhin der Schulleiter beantragte, Sarrazin zu versetzen. 2011 ließ sich Ursula Sarrazin beurlauben und schied aus dem Schuldienst aus. Sylvia Vogt

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