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Urteil: Ärzte zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt

Zwei Ärzte der Landesklinik Brandenburg/Havel, die einem Sexualstraftäter Ausgang gewährten, sind am Dienstag vom Landgericht Potsdam jeweils zu Freiheitsstrafen von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Verurteilte hatte während seines Ausgangs 1998 zwei Morde begangen.

Potsdam (17.05.2005, 18:28 Uhr) - Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten Freispruch beantragt. Die Ärzte waren 2002 vom Potsdamer Landgericht freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch aufgehoben.

Die Vorsitzende Richterin Ulrike Phieler-Morbach begründete die Entscheidung am Dienstag vor allem mit dem «sehr laxen Umgang» der beiden Psychiater mit den Vollzugsbestimmungen. Immerhin habe es sich um einen mehrfach Vorbestraften gehandelt, der Sexualdelikte begangen hatte und auch schon zuvor nicht von einem Ausgang zurückgekehrt war, erläuterte Gerichtssprecher Frank Tiemann. Einer der Verteidiger des Angeklagten kündigte nach der Urteilsverkündung an, dass er in Revision gehen werde.

2002 hatte das Potsdamer Landgericht die Mediziner noch von dem Vorwurf freigesprochen, durch den «sorgfaltswidrig gewährten Ausgang fahrlässig den Tod von zwei Frauen sowie Körperverletzungen von acht weiteren Frauen» verursacht zu haben. Der BGH in Leipzig befand dagegen am 13. November 2003, dass die Verbrechen des Straftäters zweifelsfrei im Zusammenhang mit dem genehmigten Ausgang stünden. Nach dem Ausgang war der Mann untergetaucht und hatte zwischen Dezember 1998 und Juni 1999 zwölf Rentnerinnen überfallen. Zwei von ihnen ermordete er.

Der BGH beschäftigte sich mit dem Fall auf Grund der Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche. Die Anklagevertretung hatte in erster Instanz je ein Jahr Freiheitsstrafe und Geldbußen gefordert. Der Täter war im Frühjahr 2000 zu lebenslanger Haft verurteilt worden; die Richter ordneten zudem Sicherungsverwahrung an. (tso)

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