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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Urteil am Berliner Landgericht: Urkundenfälschung, Betrug – Angeklagte zu mehreren Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht hat zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte, ein vorbestrafter Jurist, hatte sich zuvor noch ins Referendariat eingeklagt.

Im Prozess gegen Sahin B. und Johannes F. hat das Berliner Landgericht am Dienstag sein Urteil verkündet. Der Hauptangeklagte Shahin B. wurde wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, wegen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen Antidoping-Gesetze zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Mitangeklagte Johannes F. erhielt eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monate wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, Beleidigung, gewerbsmäßigen Betruges und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das Urteil fällte die 37. Kammer des Landgerichts Berlin, der Staatsanwalt hatte für Shahin B. auf eine Strafe von acht Jahren und sechs Monaten plädiert, für den Mitangeklagten Johannes F. auf sechs Jahre und sechs Monate. Die Richterin sprach am Dienstag bandenähnlichen Strukturen.

Der Fall hatte aufgrund seiner Vorgeschichte für erhebliches Aufsehen gesorgt. Denn Shahin B., der sein erstes Staatsexamen mit Prädikat, 9,0 Punkte, abgeschlossen hatte, bewarb sich im Sommer 2018 um ein Referendariat beim Kammergericht Berlin, er hätte danach die Befähigung zum Richterdienst gehabt.

Doch das Kammergericht lehnte ab, weil Shahin B. nicht bloß eine glänzende Note, sondern auch eine Jugendstrafe von vier Jahren – unter Einbeziehung eines früheren Urteils – hatte. Verurteilt wegen Betrugs in insgesamt 314 Fällen.

Seine Prüfungen hatte er im Sonderurlaub abgelegt. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte das Urteil des Kammergerichts, weil ein Bewerber laut Prüfungsordnung abgelehnt werden kann, wenn er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist.

Das OVG urteilte: Sahin B. darf sein Referendariat beginnen

Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG), vor das Shahin B. gezogen war, urteilte: Der Student darf sein Referendariat beginnen. Shahin B. hatte eine Lücke im Gesetz genutzt. Denn die Zwei-Jahres-Frist galt nur bei einer Strafe nach Erwachsenenrecht. Bei Jugendstrafrecht galt die Regelung nicht.

Innerhalb der Justiz sorgt diese Entscheidung für Aufregung, teilweise auch Empörung. Nach der Entscheidung wurde beschlossen, die Gesetzeslücke zu schließen. Delikat wurde der Fall allerdings durch die Chronologie des Geschehens. Als das OVG im November 2019 sein Urteil veröffentlichte, saß Shahin B. bereits seit drei Wochen wieder in Untersuchungshaft. Vorwurf: Betrug, Urkundenfälschung, gewerbsmäßiger Handel mit Dopingmitteln, bei insgesamt mehr als 200 Taten.

Mit dem 25-jährigen Shahin B. wurde auch der 28-jährige Johannes F. angeklagt, der Vorwurf: bandenmäßiger Betrug, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Sahin B. redete wie ein Wasserfall – doch das Gericht bewertete das nicht als „qualifiziertes Geständnis“

Sowohl B. als auch F. legten vor der 37. Kammer des Berliner Landgerichts Geständnisse ab. Beide räumten ein, dass sie unter Aliasnamen Konten eröffnet hatten, auf die Geld aus diversen Betrügereien eingezahlt wurden, auch in Form von Kryptowährung. Auf einem dieser Konten landeten zum Beispiel Eintrittsgelder, die Musikfans für Konzerttickets bezahlt hatten. Diese Karten, unter anderem für ein großes Event in Dresden mit Roland Kaiser, waren aber gefälscht.

Shahin B. gestand auch, dass er sich aus dem Darknet ein gefälschtes Führungszeugnis besorgt hatte. Mit dessen Hilfe gelang es ihm, eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer großen Wirtschaftskanzlei zu bekommen.

Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung hatten sich auf Strafmilderung verständigt, allerdings im Gegenzug zu einem „qualifizierten Geständnis“. Shahin B. redete dann zwar wie ein Wasserfall, doch diesen Wortschwall bewertete das Gericht nicht als ein „qualifiziertes Geständnis“. „Es gibt keinen Raum für eine weitere Verständigung mit dem Angeklagten“, hatte die Vorsitzende Richterin erklärt.

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