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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Urteil am Landgericht Berlin: Straßenmusiker nach Vergewaltigung von junger Berlin-Touristin verurteilt

Nachdem er sie zu einem Joint überredet hatte, missbrauchte ein Straßenmusiker eine 15-Jährige in Friedrichshain. Er wurde zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Straßenmusiker gab vor den Richtern einiges zum Besten. Er würde einer 15-Jährigen keinen Joint anbieten und sie schon gar nicht zum Sex zwingen. „Ich kann Frauen haben, die alt genug sind“, erklärte Peter W. vor neun Monaten zu Beginn des Prozesses wegen Vergewaltigung einer jungen Berlin-Besucherin aus Österreich. Später sprach er von einvernehmlichen Intimitäten. Das Landgericht sah am Mittwoch die Anklage bestätigt: Was dem Mädchen auf dem RAW-Gelände in Friedrichshain geschah, war sexuelle Gewalt. Der 37-jährigen W. erhielt drei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Es geschah in den Ferien. Die Schülerin aus Salzburg besuchte im Februar 2014 ihren in Berlin lebenden Vater. Sie mochte die Stadt und schlenderte durch die Straßen. An der Warschauer Straße lauschte die den Musikern, kaufte sich einen Kaffee und setzte sich auf eine Terrasse. Es war 15 Uhr, als sie zufällig Peter W. begegnete. „Sie unterhielten sich und fanden sich sympathisch“, hieß es im Urteil. Peter W. habe Marihuana besorgt und das Mädchen zu einem Joint überredet.

Die 15-Jährige ohne Drogenerfahrungen ließ sich darauf ein. Zwei, drei Züge. W. habe dann vorgeschlagen, in ein leerstehendes Haus auf dem RAW-Gelände zu gehen. Einen „Ruheraum“ wollte er der Berlin-Besucherin angeblich zeigen. Eine Falle, in die das durch Marihuana beeinflusste Mädchen laut Anklage tappte. Sie habe deutlich gemacht, dass sie keine sexuellen Handlungen wolle, so die Richter. W. aber habe ihre Handgelenke fixiert. „Ihre Gegenwehr erlahmte bald.“

Es lag zu schwer auf ihrer Seele

Die Schülerin ging nicht sofort zur Polizei. Sie sprach nicht mit ihrem Vater über das Schreckliche, sie brach den Besuch ab, fuhr zurück. Einem Freund hatte sie sich per Handy-Nachricht anvertraut. Was sie als Antwort bekam, war eine Abfuhr. Nach der Art: „Wie kann man so bescheuert sein und mit in ein leerstehendes Haus gehen!“

Bei aller Scham und allen Selbstvorwürfen: Es lag zu schwer auf ihrer Seele. Sie vertraute sich einer Ärztin an und bekam den dringenden Rat, sofort zur Polizei zu gehen. Beim nächsten Vater-Besuch gab die Schülerin bei der Berliner Polizei ihre Kleidung ab, die sie am Tattag getragen hatte, und sagte aus.

„Sie hat eine Trauma-Folgestörung entwickelt“

Spuren an ihrer Bluse und an der Jeans wurden sichergestellt. Der Abgleich mit der DNA-Datei aber ergab keinen Treffer. Das änderte sich zweieinhalb Jahre später. Wegen eines anderen Verfahrens war dem Straßenmusiker DNA abgenommen worden. Im September 2016 wurde W. unter Verdacht der Vergewaltigung festgenommen.

Der Künstler aus Kenia gab sich zu Prozessbeginn gelassen. „Ich habe so etwas nicht gemacht und kenne das Mädchen gar nicht“, erklärte er und lobte seine musikalischen Erfolge. Seine Street-Art-Band spiele in den angesagten RAW-Clubs, man kenne ihn an der Partymeile. „Und unsere CD promoten wir an Bahnhöfen.“ Für DNA-Spuren, die ihm zugeordnet wurden, hatte er Ausreden wie: „Ich habe viele Fans, die umarmen mich auch mal.“

Zum Prozessende änderte er seine Aussage, sprach dann von freiwilligem Sex. Die Touristin habe sich als fast 18-jährig ausgegeben. Die Richter glaubten diese Worte nicht. Die Schülerin sagte ohne Öffentlichkeit aus. Eine Ärztin erklärte: „Sie hat eine Trauma-Folgestörung entwickelt.“

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