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Urteil: Bewährungsstrafe nach Bombendrohung

Das Amtsgericht Berlin hat einen 49-Jährigen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, der im vergangenen November mit einem Bombenanschlag gedroht und damit einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst hat.

Berlin - Nach seiner Bombendrohung vom vergangenen November erhielt ein 49-jähriger Mann am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Jahr Haft mit Bewährung. Der Arbeitslose wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt. Durch seinen alarmierenden Anruf verursachte der verzweifelte Mieter einen Großeinsatz von Spezialisten der Polizei in der Kreuzberger Manteuffelstraße. Zwei Schulen und eine Kindertagesstätte wurden geräumt. Die Polizei fand nur Attrappen in der Wohnung.

Das Gericht sprach von einer ganz besonders schwerwiegenden Tat, weil solche Aktionen große Verunsicherung in der Bevölkerung stiften. Viele Menschen, Anwohner, Eltern und Schüler hätten Angst vor derlei Verrückten. Bei kleinen Kindern könne Angst und Beklemmung vor dem Schulbesuch bewirkt werden, sagte der Richter.

Der Angeklagte zeigte Reue und entschuldigte sich. Seine Drohung mit zwei Handgranaten und einer Tellermine sei ein Hilferuf gewesen, denn zuvor habe ihn niemand beachtet. Er habe keine Miete gezahlt und daher Zwangsräumung seiner Wohnung befürchtet. Der Mann lebte ohne Strom in den kalten Wintertagen. Er bezog keinerlei Stütze, weil er mit den Formalitäten nicht klar kam. «Ich lebte aus den Mülltonnen», erklärte der alleinstehende Kreuzberger. Nach Angaben seines Anwalts hatte sich der Mann sogar im Gefängnis wohler gefühlt.

Eine Gerichtsmedizinerin bescheinigte dem Mann eine verminderte Schuldfähigkeit auf Grund sozialer Anpassungsstörungen. Der Angeklagte schäme sich für alles und jedes, was ihn auch vom Besuch von Ämtern gehindert habe.

Vor seiner Verhaftung am Tag der Bombendrohung hatte der angetrunkene Berliner in einem Kaufhaus am Park Hasenheide eine Verkäuferin mit einer Waffenattrappe bedroht. Daran konnte sich der Mann eigenen Angaben nach wegen eines Filmrisses nicht erinnern. Was er bezwecken wollte, ließ sich im Prozess nicht aufklären. Der Angeklagte kam nach dem Urteil frei. Nach Angaben seines Anwalts könne er in eine betreute Wohnung einziehen. (tso/dpa)

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