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Die Polizei darf Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen machen.

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Update

Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs: Polizei darf Videoaufnahmen von Demonstrationen machen

Das Berliner Verfassungsgericht lehnt eine Klage der Opposition ab: Die Polizei darf auf Demonstrationen mitfilmen. Während Innensenator Henkel das Urteil begrüßte, pocht die Opposition auf einen "zurückhaltenden Einsatz".

Von Sabine Beikler

Die Berliner Polizei darf weiterhin Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen machen. Der Landesverfassungsgerichtshof wies am Freitag die Klage von 62 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen ab. Linke, Grüne und Piraten hatten gegen das Berliner Versammlungsgesetz geklagt. Die große Koalition hatte im April 2013 ein Gesetz verabschiedet, das so genannte Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen erlaubt.

Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass solche Übersichtsaufnahmen nicht gegen Verfassungsrechte verstoßen. Allerdings betonte das Gericht, dass solche Aufnahmen dazu führen könnten, das sich Einzelne davon abhalten ließen, an Demonstrationen teilzunehmen. Eine „kollektive öffentliche Meinungskundgabe“ in Versammlungen sei ein Bestandteil des Rechtsstaats. In der Gesamtabwägung aber seien Übersichtsaufnahmen zu akzeptieren, da sie „offen und für jedermann wahrnehmbar“ erfolgen müssen und nicht aufgezeichnet werden dürfen.
Solche Aufnahmen sind laut Verfassungsgerichtshof nur zulässig, wenn sie wegen der Größe einer Demonstration „zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich sind“. Die Aufnahmen dürfen nur eigens geschultes Personal mit einer speziellen Technik machen.

Innensenator Frank Henkel (CDU) begrüßte das Urteil. Damit könne die Berliner Polizei auch künftig auf ein wichtiges Instrument zurückgreifen, um Teilnehmer von Demonstrationen „wirksam zu schützen“ und den sicheren Verlauf einer Versammlung zu gewährleisten. Die Voraussetzungen für die polizeilichen Übersichtsaufnahmen seien „äußerst eng gefasst“. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Peter Trapp (CDU), sagte, es sei richtig, Aufnahmen während und nach Großdemonstrationen zu machen, „um die Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten“. Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux forderte, dass die vom Gesetz verbotene Identifikation einzelner Demonstrationsteilnehmer auch technisch gesichert sein müsse. Die Grünen würden auf einen „zurückhaltenden Einsatz“ dieser Videoaufnahmen achten. Das Verfassungsgericht setze hohe Hürden für den Einsatz von Übersichtsaufnahmen, sagte Christopher Lauer, Innenpolitiker der Piraten. Dafür sei eine technische und organisatorische Trennung innerhalb der Polizei notwendig. Dazu sei die Polizei allerdings derzeit nicht in der Lage.

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