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Am kommenden Sonntag und am 8. September haben die Läden in Berlin geöffnet.

© Bernd Wüstneck/dpa

Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Verkaufsoffene Sonntage in Berlin rechtmäßig

Die Läden dürfen am Sonntag zum Lesbisch-Schwulen Stadtfest und 8. September zur IFA öffnen – nicht jedoch zu den „Finals-Berlin“ am 4. August.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Läden und Verkaufsstellen am kommenden Sonntag aus Anlass des Lesbisch-Schwulen-Stadtfests und am 8. September anlässlich der Internationalen Funkausstellung (IFA) wie vorgesehen öffnen dürfen. Am Sonntag, dem 4. August, müssen die Geschäfte hingegen geschlossen bleiben, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Gegen die Verkaufsöffnung an den drei Sonntagen hatte eine Gewerkschaft im Rahmen eines Eilantrags geltend gemacht, dass die Voraussetzungen für eine stadtweite Ladenöffnung nicht erfüllt seien. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich dieser Ansicht angeschlossen, weil das nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz erforderliche öffentliche Interesse fehle.

Dem Oberverwaltungsgerichts zufolge fehlt das öffentliche Interesse hingegen nur beim 4. August, an dem die „Finals-Berlin“ – eine Serie von Deutschen Sportmeisterschaften – ausgetragen werden. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Zuletzt hatte es in Berlin Diskussionen, um die Sonntagsöffnung von Spätis gegeben. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang Juli ein Sonntagsöffnungsverbot bestätigt. (AFP)

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