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Urteil des Verkehrsgerichts: Tödlicher Sturz im Bus: Fahrer unschuldig

Für den tödlichen Sturz einer 91-Jährigen in einem BVG-Bus ist dem Fahrer keine strafrechtliche Schuld anzulasten. Das entschied ein Verkehrsgericht am Dienstag und sprach den 44-jährigen Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Nur wenn sich aufgedrängt hätte, dass die Frau stark gehbehindert ist und stürzen könnte, hätte er an jenem Tag im Mai 2009 mit dem Anfahren noch warten müssen, hieß es im Urteil. Eine auffallende Gebrechlichkeit aber hätten auch die Zeugen nicht gesehen.

Die Rentnerin war am S- und U-Bahnhof Hermannstraße in Neukölln vorn in den Bus gestiegen. Als er die Bremse löste, habe es „geknallt“, erinnerte sich der Fahrer. Nach seiner Schilderung hatte sich der Bus noch keine zwei Meter bewegt. Auch Lenkbewegungen habe es noch nicht gegeben. Dass die Frau einen Gehstock bei sich hatte, sei ihm nicht aufgefallen. An den Stock konnten sich auch Zeugen nicht erinnern.

Die Anklage hatte dem Busfahrer vorgeworfen, „plötzlich ruckartig“ angefahren zu sein, obwohl er hätte erkennen können, dass eine gebrechliche Frau noch nach einem Platz suchte. Bei dem Sturz hatte sie schwere Kopfverletzungen erlitten und starb zwei Tage später in einem Krankenhaus.

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