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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes bestätigt.

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Update

Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin: Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Spielhallengesetz für verfassungsgemäß erklärt. Der SPD-Politiker Daniel Buchholz spricht von einem Erfolg, die Kläger wollen in Berufung gehen.

Das Berliner Spielhallengesetz, das die rasante Ausbreitung der Casinos in der Stadt stoppen soll, ist nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungsgemäß. Die 54. Kammer wies am Freitag die Klage eines Unternehmens ab, das am Kurfürstendamm einen Komplex von sieben Spielhallen mit 82 Glücksspielautomaten betreibt. Die Richter bestätigten die Zuständigkeit des Landes Berlin für den Erlass von Spielhallen- und Ausführungsgesetz zum Glücksspiel-Staatsvertrag. Die darin enthaltenen Restriktionen seien durch gewichtige Erwägungen des Allgemeinwohls, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht, gerechtfertigt. Laut Gesetz muss im Juli die Zahl der Automaten pro Spielhalle von zwölf auf acht reduziert werden. Neugenehmigungen gibt es nur noch bei einem Mindestabstand von 500 Metern zwischen Casinos sowie bei ausreichender Distanz zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Mehrfachkomplexe werden nicht mehr erlaubt. Die Genehmigungen für bestehende Spielhallen laufen am 31. Juli 2016 aus. Der Auffassung der Kläger, dass dies einem Berufsverbot gleichkomme, mochte sich das Gericht nicht anschließen. Bei den Übergangsfristen von zwei und fünf Jahren habe der Gesetzgeber Augenmaß bewiesen. Auch von einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz könne keine Rede sein, da es sich bei Spielbanken und Gaststätten nicht um den gleichen Sachverhalt handele.

Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz, Initiator des Spielhallengesetzes, sprach von einem „sehr guten Tag für Berlin“. Von der Entscheidung würden die Menschen in Berlin profitieren. Dirk Lamprecht, Geschäftsführer der Infogesellschaft der Automaten-Wirtschaftsverbände, kündigte eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht und einen Gang zum Verfassungsgericht an. „Wir halten Vertrauensschutz für Gewerbetreibende für erforderlich“, sagte der Branchenvertreter zu dem Urteil. Viele Mitglieder hätten im Vertrauen auf unbefristete Genehmigungen langfristige Miet- und Kreditverträge abgeschlossen. Ohnehin treffe das Gesetz die Falschen, sagte Lamprecht im Hinblick auf die zahlreichen Spielstätten in erlaubnisfreien Gaststätten. Dort sind bis zu drei Automaten erlaubt.

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