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Urteil: Drei Jahre Haft für 15-Jährigen nach Handyraub

Ein 15-jähriger Schüler ist wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes vom Landgericht Berlin zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Berlin - Der Schüler hatte im März zusammen mit einen 17-jährigen Schulkameraden in der Wolliner Strasse in Mitte versucht, drei Jugendlichen die Handys zu rauben. Als sich einer der Jugendlichen weigerte, sein Mobiltelefon herauszugeben, stach der 15-Jährige mehrmals mit einem Springmesser auf das Opfer ein und verletzte es dabei lebensgefährlich. Durch eine Notoperation wurde dem Jugendlichen das Leben gerettet.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Vertreter der Anklagebehörde war im Prozess vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes abgewichen und hatte auf Körperverletzung plädiert. Gegen den mitangeklagten 17-jährigen Schulfreund wurde wegen versuchten schweren Raubes eine Jugendstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verhängt. (tso/ddp)

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