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Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) kämpft gegen Hatespeech im Internet.

© Kay Nietfeld/dpa

Urteil gegen Hass im Netz: Renate Künast erringt Teilsieg vor Berliner Landgericht

Die Entscheidung des Berliner Gerichts, dass die Politikerin Beschimpfungen im Internet hinnehmen muss, sorgte für Empörung. Nun gibt es einen neuen Beschluss.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast muss üble Beschimpfungen in Sozialen Medien hinnehmen – das entschied das Berliner Landgericht im September und löste mit diesem Beschluss bei Vielen Entrüstung aus.

Künast legte gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde ein. Nun hat sie vor dem Berliner Landgericht einen Teilsieg errungen, wie „Spiegel Online“ am Dienstagabend berichtet.

Unbekannte hatten die Politikerin in sozialen Netzwerken unter anderem als „Stück Scheiße“, „Drecksfotze“ und „Geisteskranke“ bezeichnet.

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Künast wollte die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern

Künast versuchte gegen diese Beschimpfungen auf Facebook und anderen Plattformen juristisch vorzugehen. Doch laut dem Berliner Landgericht stellten die entsprechenden Kommentare „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar.

Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf, um zivilrechtliche Schritte gegen sie einzuleiten, wie ihr Anwalt sagte.

Die Anwälte der Kanzlei Bernhard Korn und Partner hatten als Reaktion auf den Beschluss des Berliner Landgerichts sogar eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Richter wegen Rechtsbeugung gestellt.

Erfolg in einem Fall für Renate Künast

In einem Fall hat das Berliner Landgericht nun dem Auskunftsersuchen von Renate Künast stattgegeben. Es geht hierbei um einen Tweet aus dem Juli 2017, wie Spiegel Online berichtet. Dort habe ein Nutzerkonto ohne Klarnamen Künast ein falsches direktes Zitat („Ja zu Sex mit Kindern“) in den Mund gelegt.

Da es sich hier um eine unwahre Tatsachenbehauptung handle und der Tweet der Politikerin und ihrem Ansehen schwer schaden könnte, müsse Twitter in diesem Fall den Klarnamen und die E-Mailadresse des Nutzers herausgeben, so das Gericht.

„Schritt für Schritt“, schrieb Renate Künast in Bezug auf den Medienbericht auf Twitter. (Tsp)

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