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Urteil: Geldstrafe für Bibelfanatiker Roy

Andreas Roy ist zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Es sei erwiesen, dass er eine Live-Übertragung von "Wetten, dass ...?" gestört und Moderator Thomas Gottschalk beleidigt habe.

Berlin - Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2004 die Sendung durch Zwischenrufe und Beleidigung Gottschalks beeinträchtigt hatte. Auch hatte Roy während des Auftritts Flugblätter verteilt.

Obwohl Moderator Gottschalk auf eine Anzeige verzichtete, befand das Gericht den Angeklagten des Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung für schuldig. Laut einer Mitteilung der Justizbehörde ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Bibelfanatiker hatte die Störungen im Verfahren eingeräumt, weil es ihm "am Herzen lag, auf die Abtreibungen hinzuweisen". Es tue ihm leid, wenn ein Sicherheitsmann verletzt worden sei. Er könne aber ausschließen, ihn "bewusst" geschlagen zu haben.

In der Vergangenheit war Roy wiederholt wegen Störauftritten bei Gottesdiensten und Beerdigungen verurteilt worden. In seinen fanatischen Bibelreden prangerte er vornehmlich die Haltung der Kirche zum Schwangerschaftsabbruch an. (tso/ddp)

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