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Urteil: Haftstrafe für betrügerischen "Jobvermittler"

Ein 42-jähriger Mann ist am Donnerstag vom Landgericht Berlin wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Berlin - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine Vielzahl von Arbeitssuchenden um mehrere tausend Euro betrogen hat, indem er eine Jobvermittlung vortäuschte und Kosten für die Erstellung von Bewerbungsmappen geltend machte. Auf diese Weise habe der bereits vorbestrafte Mann zwischen Februar 2003 und August 2004 rund 15.000 Euro eingenommen.

Besonders "unverschämt" sei, dass der 42-Jährige sich Leute mit wenig Geld ausgesucht habe, sagte der Richter. Aus öffentlich zugänglichen Quellen habe er Jobangebote herausgesucht und dann selbstständig in Zeitungen inseriert. Darauf hätten sich 140 Arbeitssuchende gemeldet, von denen nur wenige nicht auf den "Trick reingefallen" seien.

Der Angeklagte habe vorgegeben, Kontakt zu den Arbeitgebern zu haben und für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen jeweils 110 Euro verlangt. Ein Arbeitssuchender habe ihm für eine "Jobgarantie" als Dank sogar 1000 Euro gegeben. Der Richter betonte, tatsächlich habe der Angeklagte jedoch keinerlei Einfluss auf den Erfolg der Bewerbung gehabt. (ddp)

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