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Urteil: Horst Mahler zu Gefängnisstrafe verurteilt

Horst Mahler, ehemaliger NPD-Anwalt, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Potsdam verurteilte den 73-Jährigen wegen Volksverhetzung zu fünf Jahren Gefängnis und zwei Monaten.

Der Rechtsextremist Horst Mahler ist am Mittwoch vom Landgericht Potsdam wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Laut Anklage hatte der 73-jährige frühere NPD-Anwalt zwischen September 2001 und Oktober 2004 in mehreren Schriften den Holocaust geleugnet. Dabei geht es zum einen um mehrere Fälle von Volksverhetzung, die bei einem früheren Urteil des Landgerichts Hamburg noch nicht berücksichtigt wurden. Zum anderen geht es um Fälle, die die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Anklage brachte.

Mahler wird damit zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Erst am 25. Februar war er am Landgericht München ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter hatten wegen Fluchtgefahr sofortigen Strafvollzug angeordnet. Deshalb wurde Mahler zur Fortsetzung des Prozesses in Potsdam jeweils aus der Untersuchungshaft vorgeführt und eine Überhaft angeordnet. Das bedeutet, dass Mahler aufgrund des Potsdamer Urteils auch dann im Gefängnis bleibt, wenn seine U-Haft in München aufgehoben werden sollte. (jg/ddp)

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