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Ort des Gedenkens. In dem Waldstück, wo die Leiche der ermordeten Maria P. gefunden worden war, stehen Kreuze, Kerzen und Blumen.

© Zinken/ dpa

Urteil in Berlin: Je 14 Jahre Haft für Mörder der schwangeren Maria P.

Eine schwangere 19-Jährige wird in einen Wald gelockt und bei lebendigem Leib verbrannt. Zwei junge Männer wurden nun verurteilt – einer ist der Vater des toten Kindes.

Der Feuertod war perfide vorbereitet, grausam, heimtückisch. Maria P. war im achten Monat schwanger, als sie und ihr ungeborenes Kind qualvoll starben. Ein Raunen ging durch den Gerichtssaal, als nun das Urteil verkündet wurde. Als Mörder sollen Eren T., der Vater des Kindes, und Daniel M. jeweils für 14 Jahre hinter Gitter. „Sie haben die Tat gemeinsam geplant und durchgeführt“, stand am Freitag für das Landgericht fest.

Zwei 20-Jährige, die an allen 19 Prozesstagen ohne Regung und schweigsam geblieben waren. Ein Bruder von Maria P. saß ihnen als Nebenkläger gegenüber. „Emotionslos waren sie die ganze Zeit, ohne Reue, kein Blick zu mir“, sagte der 30-Jährige. Er habe wenigstens eine Entschuldigung erwartet. Für die Verurteilten gebe es eine Zeit nach dem Gefängnis. „Meine Schwester kommt nicht mehr wieder.“

Maria P. freute sich auf das Kind. Ein Mädchen, das Dilara heißen sollte. Sie hoffte auf eine gemeinsame Zukunft mit Eren T., den sie seit 2013 kannte. Die Teenager trennten und versöhnten sich mehrfach. Es lagen fast drei Monate Funkstille hinter ihnen, als sich T. kurz vor dem unfassbaren Verbrechen bei Maria P. meldete. Angeblich wollte er mit ihr am 22. Januar 2015 Babysachen kaufen. Am nächsten Morgen fanden Spaziergänger in Adlershof ihre verkohlte Leiche.

Eine Problemlösung

Für das Gericht stand nach mehr als viermonatiger Verhandlung fest: „Für Eren T. war die Tat eine Problemlösung. Er wollte weiterhin ein freies, freudiges und selbstbestimmtes Leben führen“, sagte Richterin Regina Alex. Er habe sich durch nichts unter Druck setzen lassen, das Problem „beseitigen“ wollen. Deshalb habe er Kontakt zu Daniel M. aufgenommen, ein ehemaliger Mitschüler, der kräftig ist, Vorstrafen hat und als skrupellos und gewalttätig gilt. Bei diesem Angeklagten sei von Mordlust auszugehen. Er habe getötet „allein aus der Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens“.

Eren T. und Daniel M. waren nur Stunden nach der Tat getrennt voneinander zur Polizei gegangen. T. machte sich angeblich Sorgen um seine Freundin Maria und erstattete eine Vermisstenanzeige. M. berichtete auf einem anderen Revier, dass er vergeblich versucht habe, Maria P. vor Angriffen von Eren T. zu schützen. Bei ihren damaligen Angaben hätten die Angeklagten aber Täterwissen offenbart, so die Richterin. Zum Beispiel, dass ein Brotmesser, ein Teleskopschlagstock und ein schwarzer Benzinkanister eine Rolle spielen würden. Weiteres Fundament des Urteils seien Handy-Nachrichten, die sich T. und M. geschrieben hatten.

Drei Mordmerkmale liegen vor

Stundenlang hatte Eren T. die Berufsschülerin vertröstet. Es war gegen 21 Uhr, als sie in einen Transporter stieg, den sich die Angeklagten geliehen hatten. Maria P. hatte keinen Argwohn. Eine Versöhnung mit Eren T. schien endlich in Sicht. „Er hat Maria P. auf besonders perfide Art getäuscht.“ Ihre große Liebe habe er ausgenutzt. Nur Eren T. wäre in der Lage gewesen, die junge Frau in das finstere Waldstück zu locken. „Maria P. war jung, verliebt und hat gehofft.“

Das Landgericht kam zu dem Schluss: „Daniel M. hat die beiden Messerstiche in ihren Bauch gesetzt.“ Eren T. habe die schwangere Frau mit Benzin übergossen und sie angezündet. „Sie war noch bei Bewusstsein, es können 10, 20 oder 30 Sekunden gewesen sein.“ Ein schier unerträglicher Schmerz. Sie habe noch versucht, den Mantel auszuziehen.

Drei Mordmerkmale bei jedem Angeklagten liegen aus Sicht der Richter vor. Sie folgten Gutachten und urteilten nach dem milderen Jugendstrafrecht. Es greift für Beschuldigte im Alter von 14 bis 17 Jahren und bei Heranwachsenden – also 18- bis 20-Jährigen – für den Fall, dass sie zum Tatzeitpunkt in ihrer „sittlichen und geistigen Reife“ noch einem Jugendlichen gleichstanden. Im Regelfall liegt die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht bei zehn Jahren Haft. Doch das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren. Darauf hatte der Staatsanwalt plädiert. Warum das Gericht etwas darunter blieb, wurde in der mündlichen Urteilsbegründung nicht angesprochen.

Zuhörer rief "lebenslang"

Konkret bedeutet das Urteil, dass die beiden Mörder vermutlich noch 13 Jahre in Haft sein werden, das Jahr U-Haft, das sie hinter sich haben, wird angerechnet. Dass sie insgesamt länger als 14 Jahre in Haft bleiben, ist ausgeschlossen, dass sie früher entlassen werden, unwahrscheinlich. „Lebenslang mindestens“, rief ein Zuhörer am Freitag. Ein Anwalt konterte, die Richterin sorgte für Ruhe. Nebenklage-Anwalt Roland Weber sagte gegenüber Journalisten, es sei ein „hartes, gerechtes und angemessenes Urteil“. Der Bruder von Maria P. hofft, dass die Familie „endlich etwas zu Ruhe kommt“. Sie sind mit ihrer Kraft am Ende. Die Mutter brach auf dem Weg aus dem Moabiter Kriminalgericht zusammen.

Der Fall aber bleibt umstritten. Die Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Weil nicht klar sei, wer warum am Tatort war und was gemacht habe. Auch ein schrecklicher Unfall sei nicht ausgeschlossen, erklärten die Verteidiger. Ein Funkenflug, als sich einer der Männer eine Zigarette anzünden wollte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird den Fall prüfen müssen, denn die Anwälte kündigten bereits Revision an.

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