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Ihr Arzt war bis zum Ende an ihrer Seite

© picture alliance / dpa

Urteil in Berlin: Sterbehilfe-Prozess: Berliner Arzt freigesprochen

Der 68-Jährige habe der unheilbar kranken Frau starke Schmerzmittel verschrieben und ihr Sterben „wie verabredet“ begleitet. Doch strafbar machte er sich damit nicht.

Ein Berliner Arzt, der einer 44 Jahre alten Patientin beim Suizid half, ist freigesprochen worden. Der 68-Jährige habe der unheilbar kranken und leidenden Frau starke Schmerzmittel verschrieben und ihr Sterben „wie verabredet“ begleitet, sich aber nicht strafbar gemacht, entschied das Berliner Landgericht am Donnerstag. Die Staatsanwältin hatte 18.000 Euro Geldstrafe wegen versuchter Tötung auf Verlangen beantragt.

Der damalige Hausarzt Christoph T. hatte seiner langjährigen Patientin im Februar 2013 auf ihren Wunsch hin bei ihrem Suizid unterstützt.  Die Frau litt seit ihrer Jugend an einer chronischen und sehr schmerzhaften Reizdarmerkrankung, die ihre Lebensqualität erheblich einschränkte. Fünf Mal habe sie erfolglos versucht, sich das Leben zu nehmen, hieß es im Prozess. 

Der nun freigesprochene Arzt hatte erklärt, nach vielen Gesprächen habe er sich entschlossen, der Frau zu helfen. Die Frau schluckte  90 bis 150 Tabletten. Dann schrieb sie T. per SMS: „Danke dir, alles geschluckt.“ Eineinhalb Stunden später fand er seine Patientin im tiefen Koma. Insgesamt neun Mal war er bei der Bewusstlosen bis zu ihrem Tod drei Tage nach Einnahme der Tabletten. Auf dem Leichenschauschein vermerkte er "natürliche Todesursache" und zugleich "Tablettenintoxikation". Durch den Widerspruch kam es zum Verfahren.

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Kerstin Gehrke

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