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Urteil: "Präsident" und Komplizen kommen auf freien Fuß

Der als der "Präsident" bekannte mutmaßliche Rauschgifthändler und Pate der Berliner Drogenszene kommt durch eine Verfassungsbeschwerde auf freien Fuß.

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht gab Verfassungsbeschwerden von Mahmut U. alias Mohaidine Al-Z. und drei weiteren Angeklagten gegen die Fortdauer ihrer Untersuchungshaft statt, wie eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe sagte. Die vier Männer sitzen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln seit November 2004 und seit April 2005 in Untersuchungshaft.

Die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass der Haftfortdauerbeschluss des Kammergerichts das Freiheitsgrundrecht der Angeklagten verletzt. Der Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus dürfe nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund ein Urteil noch nicht zulassen. Dies hatte das Kammergericht geltend gemacht. Der Fall wurde zurückverwiesen.

Ein erster Prozess gegen den mutmaßlichen Paten und elf weitere Angeklagte vor dem Berliner Landgericht war Ende Juni 2006 nach dreimonatiger Verhandlung auf Grund mehrerer Befangenheitsanträge gegen die zuständigen Richter geplatzt. Seit Ende September mussten sich der "Präsident" und zehn weitere mutmaßliche Bandenmitglieder erneut vor Gericht verantworten. Am Mittwoch war das Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt worden. Die wahre Identität von Mahmut U. alias Mohaidine Al-Z. soll derzeit in einem Parallelverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten geklärt werden. (tso/ddp)

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