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Urteil: Schülerin muss zum Ethikunterricht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Antrag einer Schülerin auf Befreiung vom Ethikunterricht zurückgewiesen. Die Betroffene sei in ihren Grundrechten nicht verletzt.

Berlin - Die Antragstellerin in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist mit Schulbeginn zum Besuch des verbindlichen Ethikunterrichts in der 7. Klasse ihres Gymnasiums verpflichtet. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit.

Die Schülerin hatte bei der Senatsbildungsverwaltung beantragt, sie von der Teilnahme am dem Unterricht zu befreien. Über den Antrag wurde bisher nicht entschieden. Die Antragstellerin beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel, bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Antrag, vorläufig vom Ethikunterricht befreit zu werden. Zur Begründung verwies sie auf ihre grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit.

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte es ab, die entsprechende einstweilige Anordnung zu erlassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass in der Hauptsache nicht mit einem Erfolg der Antragstellerin zu rechnen sei.

Zwar komme bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich auch eine Befreiung von einem ganzen Unterrichtsfach in Betracht. Ein solcher sei aber nicht ersichtlich. Insbesondere sei die Antragstellerin nicht in ihren Grundrechten beeinträchtigt. Die grundgesetzlich geschützte Glaubens- und Gewissensfreiheit erfordere es nach Auffassung des Gerichts auch nicht, dass sich Schüler zugunsten des Religionsunterrichts vom Ethikunterricht abmelden könnten. (tso/ddp)

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