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Urteil: Sicherungsverwahrung für vorbestraften Vergewaltiger

Ein vorbestrafter Sexualtäter ist wegen Vergewaltigung einer 17-Jährigen vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Berlin - Der 32-Jährige hatte im April dieses Jahres die zierliche Gymnasiastin bis zu ihrem Wohnhaus in Berlin-Schöneberg verfolgt und anschließend im Keller vergewaltigt. Mit zugehaltenem Mund hatte er die Schülerin zuvor in den Keller gedrängt und dabei gedroht, sie abzustechen, falls sie schreien sollte.

Der Angeklagte sei ein "Hangtäter" und für die Allgemeinheit gefährlich, hieß es in der Begründung zur Sicherungsverwahrung. Hintergrund sei eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Er habe "kein Mitgefühl für andere". Dem Richter zufolge hat der 32-Jährige eine Vorliebe für sehr junge, meist untergewichtige Frauen, denen er schon mit seinem Körpergewicht überlegen sei. Er suche sich stets Situationen, in denen er Macht ausüben könne. Nur so könne er sexuelle Befriedigung erzielen, hieß es im Urteil.

Der Angeklagte hatte die Vergewaltigung im Prozess bestritten und behauptet, noch niemals gegen den Willen einer Person mit ihr Sex gehabt zu haben. Seinen Angaben nach hatte er die Schülerin nur geküsst und am "Bauch gestreichelt". Der Angeklagte hatte zuvor zweieinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung verbüßt. Als er sich an der Gymnasiastin verging, wurde bereits wieder wegen einer anderen Sexualstraftat gegen ihn ermittelt. (tso/ddp)

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