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Tagesspiegel-Autor Stefan Jacobs erkennt in der Entscheidung der Senatsverwaltung gewissermaßen die Umkehrung des alten FDP-Mottos "Leistung muss sich wieder lohnen".

© dpa/ Armin Weigel

Urteil zu Beamtengehältern in Berlin: Warum in Berlin alle Beamten gleich sind

Nachdem die Bildungsverwaltung einem Schulleiter trotz herausragender Leistungen einen höheren Sold verweigerte, klagte der Beamte – mit Erfolg. Ein paar Beobachtungen.

Gute Lehrer kann Berlin nicht genug bekommen. Aber bitte keine sehr guten oder gar ausgezeichneten. Die könnten nämlich Anspruch auf mehr Geld anmelden, wozu die Verwaltung dann sagen muss: Hamwa nich’! Nur hat der Senat diese Rechnung ohne das Bundesbesoldungsgesetz, Überleitungsfassung für Berlin, gemacht. Dem zufolge können nämlich Beamte „bei dauerhaft herausragenden Leistungen“ in die nächsthöhere Besoldungsstufe eingruppiert werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Dienstherrn (m/w).

Im Fall eines fast durchgehend mit Bestnoten bewerteten Gymnasialdirektors übte die Bildungsverwaltung ihr Ermessen dergestalt aus, dass er nichts extra bekommt, weil mangels Geld auch sonst kein Berliner Beamter etwas extra bekommt. Also gewissermaßen die Umkehrung des alten FDP-Mottos „Leistung muss sich wieder lohnen“, das hier zugleich mit dem obersten Verwaltungsgebot („Das haben wir schon immer so / noch nie so gemacht“) kombiniert wurde.

Das Land könnte gegen das Urteil Berufung einlegen

Dagegen zog der wackere Direktor vors Verwaltungsgericht – und gewann. Nicht, dass er nun mehr Geld bekäme. Aber zumindest das pauschale „Hamwa nich’!“ geht so nicht, befanden die Richter. Denn so läuft die gesetzlich vorgesehene Option, tüchtige Staatsdiener leistungsbezogen zu bezahlen, ins Leere. „Ermessensausfall“ heißt das auf Juristendeutsch. Die Bildungsverwaltung hat nun viele Möglichkeiten: Sie kann dem klagenden Spitzendirektor mehr Geld geben. Sie kann auch anderen herausragend guten Beamten mehr Geld geben. Oder nur anderen.

Das wäre dann eine Ermessensentscheidung, wenn auch eine unermesslich gemeine. Außerdem kann das Land gegen das Urteil Berufung einlegen, um die Chance auf mehr Geld aus dem Besoldungsgesetz streichen zu lassen. Dann wüssten Schüler und Eltern, dass der Senat alle Lehrkräfte und Direktoren gleich behandelt – die guten wie die schlechten. Dieses Prinzip hat sich allerdings schon bei seiner Erprobung in der DDR (1949– 1990) als problematisch erwiesen.

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