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URTEIL ZU LEICHENWAGEN: Ein roter Sprinter geht gar nicht

DER FALL Die Berlin-Brandenburger Bestatterinnung hat erfolgreich ein Unternehmen verklagt, das Verstorbene in einem gewöhnlichen roten Lieferwagen transportiert hat. Das Landgericht gab der Innung im Februar Recht – mit Verweis auf Sicherheit, Hygiene und Pietät.

DER FALL

Die Berlin-Brandenburger Bestatterinnung hat erfolgreich ein Unternehmen verklagt, das Verstorbene in einem gewöhnlichen roten Lieferwagen transportiert hat. Das Landgericht gab der Innung im Februar Recht – mit Verweis auf Sicherheit, Hygiene und Pietät. Allerdings hat die Firma Berufung eingelegt.

DER TREND

Rolf Lichtner vom Bundesverband Deutscher Bestatter verweist auf eine DIN, die die Beschaffenheit der Fahrzeuge regelt – wie separate Fahrerkabinen und desinfizierbare Wände und Böden. Während früher Luxuslimousinen als Basis üblich waren, würden jetzt häufiger spezielle Kleintransporter genutzt.

DER MARKT

Rüdiger Kußerow, Obermeister der Berliner Innung, sieht den Lieferwagen-Fall als Folge des Preiskampfs. Die Innung rät, bei der Wahl des Bestatters auch nach dem Fahrzeug zu fragen. Ein anonymer Lieferwagen könne das Diebstahlrisiko erhöhen, wie der bekannte Fall von 2012 gezeigt habe. obs

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