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Berlin: Urteil zum Schächten: Auf Messers Schneide

Anfang der 90er Jahre wurde in Kreuzbergs Hinterhöfen noch rituell geschlachtet - bis die Vermieter einschritten. Einer türkischen Familie wurde sogar kurzerhand gekündigt.

Von Heike Gläser

Anfang der 90er Jahre wurde in Kreuzbergs Hinterhöfen noch rituell geschlachtet - bis die Vermieter einschritten. Einer türkischen Familie wurde sogar kurzerhand gekündigt. Und die Fassade des Hauses musste neu getüncht werden.

Beim so genannten Schächten werden dem Tier ohne Betäubung die Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre bis zur Wirbelsäule durchtrennt - mit einem rasierklingenscharfen Messer, damit es vollständig ausblute. Nach dem Tierschutzgesetz ist diese Schlachtmethode eigentlich nicht erlaubt. Zudem gibt es ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1995, das Muslimen das Schächten untersagt. Gestern jedoch hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot des im Islam üblichen Schlachtens aufgehoben. Das, was für jüdische Gemeinden schon länger gilt, wird nun auch Moslems erlaubt: Mittels einer Ausnahmegenehmigung können muslimische Metzger in Zukunft schächten, sofern es ihr Glaube zwingend vorschreibt. Ein Schritt hin zu mehr Religionsfreiheit.

"Schächten ist Tierquälerei", kommentiert Korkmaz Conbaz das Karlsruher Urteil. Der 26-jährige Fleischer aus der Türkei bekennt sich zwar als religiös, doch der Koran schreibt seiner Meinung nach das Schächten nicht vor. Im Birlik Market, wo er seit einem Jahr arbeitet, werde kein geschächtetes Fleisch verkauft.

In Berlin werden derzeit keine Tiere ohne Betäubung geschlachtet - zumindest offiziell nicht. In den vergangenen zehn Jahren seien keine Anträge auf Genehmigung des Schächtens gestellt worden, bestätigte Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung am Dienstag. Dennoch demonstrierten Tierschützer gestern mit der Attrappe eines geschlachteten Kalbes auf der Mittelinsel der Alexanderstraße in Mitte gegen das Schächten.

Haydo Turan vom International Discount Istanbul sieht die Gesetzesänderung gleichfalls gelassen, wenn auch aus anderen Gründen. In seinem Geschäft ist das Fleisch ausschließlich "helal", was im Arabischen so viel wie "religiös rein" bedeutet. Er bezieht sein Fleisch über das Berliner Unternehmen Buhara Fleisch, das seine Ware wiederum aus Holland importiert. Dort ist das Schlachten ohne Betäubung schon seit Jahren legal. Nadir Totalak, Mitarbeiter bei Buhara Fleisch, ist allerdings misstrauisch: Seiner Ansicht nach ändere sich durch die Lockerung des Gesetzes nichts. Er bezweifelt, dass in dem importierten Fleisch auch das drin ist, was drauf steht. "Zwar ist jedes Stück Fleisch damit gekennzeichnet, dass es nach islamischen Richtlinien geschlachtet wurde, aber man sollte sich nicht selbst betrügen", sagt Totalak. Wer für den nächsten Tag beispielsweise 500 Lämmer bestelle, könne nicht erwarten, dass sie geschächtet seien. "Dafür braucht man mindestens zwei Tage", schätzt Totalak.

Taciddin Yatkin, Präsident der Türkischen Gemeinde zu Berlin, begrüßt das Urteil. "Wir freuen uns. Nun dürfen wir unsere Religionsfreiheit ausüben - genauso wie in der Türkei", sagt Yatkin. Gleichzeitig warnt er seine Mitglieder davor, zu Hause in der Badewanne Schlachtungen vorzunehmen. Das fachgerechte Schlachten sei Sache der Metzgereien. Unabhängig von der Gesetzeslockerung verurteilt Yatkin weiterhin jegliche Art der Hausschlachtungen.

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