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Das Thema Gleichstellung sorgt auch vor Gericht immer wieder für Diskussionen.

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Urteil zur Gleichstellung: Männer können keine Frauenvertreter sein

Ein Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen seinen Ausschluss von der Wahl zum Frauenvertreter. Nach dem Eilverfahren stellt das Gericht jetzt auch im Urteil klar: Nur Frauen dürfen Frauen vertreten.

Von Fatina Keilani

Der Mann wäre wohl am liebsten namenlos und unsichtbar, doch vor Gericht wird nun einmal öffentlich verhandelt: Amtsrichter Bert M. durfte nicht Frauenvertreter werden, obwohl er das wollte. Er klagte, um nachträglich feststellen zu lassen, dass sein Ausschluss von der Wahl im November 2012 rechtswidrig war – und verlor am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht. Im Dezember 2012 hatte er schon das Eilverfahren verloren, mit dem er die Wahl aussetzen lassen wollte.

Drei Richter begegneten sich im Saal. Florian Rüsch als Vorsitzender der fünften Kammer, der Kläger und der Vertreter des Gerichts, an dem er arbeitet. Kläger M. bringt vor, er habe für das Amt des Frauenvertreters kandidieren wollen, er habe auch fünf Unterstützer gehabt, und er sei der Meinung, dass er auch als Mann für Frauenrechte eintreten könne.

Allerdings steht das Gesetz diesem Plan entgegen, und zwar eindeutig: Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle wahlberechtigt und wählbar. Weiblich sei heute gar nicht mehr zu definieren, meint dagegen M., da es ja allerhand Zwischenstufen bei den Geschlechtern gebe. Der Gesetzeszweck sei übererfüllt, Frauen seien nicht mehr benachteiligt, sondern in der Überzahl, wogegen er als Mann benachteiligt werde. Das bestätigt Richter Rüsch. M. sei zwar benachteiligt, aber das sei in Ordnung so. Nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen.

Der Frauenanteil im höheren Dienst des Landes Berlin lag im Jahr 2012 bei 58,4 Prozent, für die höheren Positionen gilt das aber nicht. So sei für die hohen Besoldungsgruppen A 16, R 2 und C 3 nur eine Frauenquote zwischen 27,2 und 33,4 Prozent festzustellen, so das Gericht. Warum er Frauenvertreter werden will, wollte M. nicht sagen. Fragen wies er schroff zurück. Fotos verbot er. Er kann nun noch die Zulassung der Berufung beantragen.

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