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Viele Wohnungen in Berlin werden teurer angeboten, als die Mietpreisbremse es zulässt. Das Amtsgericht Neukölln entschied nun zugunsten eines Mieters

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Urteil zur Mietpreisbremse in Berlin: Was der Sieg der Mieterin über den Vermieter bedeutet

Das Amtsgericht Lichtenberg hat über die rechtmäßige Miete einer neu vergebenen Wohnung entschieden. Der Berliner Mieterverein fordert eine Reform des Gesetzes.

Das Urteil ist klar – und kann nicht mehr angefochten werden. Das Amtsgericht Lichtenberg hat als erstes Gericht in einem Zwist zwischen Mieter und Vermieter geurteilt, bei dem es um die rechtmäßige Miete für eine neu vergebene Wohnung geht. Dass auch gestritten wird über gerade erst abgeschlossene Mietverträge, ist erst seit Einführung der Mietpreisbremse Mitte dieses Jahres möglich. Und das Beispiel zeigt: Mit dem Mietspiegel als Korrektiv ist die Ermittlung der rechtmäßigen, ortsüblichen Miete kein Hexenwerk (AZ: 2 C 202/16).

Zumal der Wille des Gesetzgebers auch nach Auffassung der Richter klar ist: Durch die Einführung der „Mietpreisbremse“ wollte Justizminister Heiko Maas (SPD) den beschleunigten Anstieg der Mieten in Metropolen aufhalten, der zuvor bei der Neuvermietung von Wohnungen besonders stark war.

Die Regelung ist nun einfach: Keine Wohnung in Berlin darf mehr Miete kosten als das, was ortsüblich ist, zuzüglich zehn Prozent. Zur Einschätzung des Ortsüblichen darf der Berliner Mietspiegel herangezogen werden. Genau dieses Verfahren hat das Amtsgericht Lichtenberg in dem jüngst ergangenen Urteil als rechtmäßig anerkannt. Die Mieterin der Wohnung bekommt nun ihre zuvor zu viel bezahlte Miete zurück und profitiert in Zukunft von der niedrigeren Miete.

Ist das Urteil richtungsweisend? Nicht unbedingt, denn die Vermieter versuchen immer wieder, den Mietspiegel mithilfe von Gutachten infrage zu stellen, auch wenn zuletzt sogar das Landgericht den Mietspiegel als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bestätigt hatte.

Das Urteil wird wohl auch nicht den Mietern die Scheu vor Auseinandersetzungen mit ihrem neuen Vermieter nehmen, sind doch viele auf ein gutes Verhältnis angewiesen, etwa wegen späterer Mängelbeseitigungen. Sogar kostenlose Angebote des Berliner Mietervereins zur Überprüfung der Verträge wurden kaum angenommen. Dieser sieht den Fehler im System und fordert eine Reform des Gesetzes: Der Vermieter müsse die früher verlangte Miete von sich aus offenlegen und im Falle einer Überschreitung des Ortsüblichen diese begründen – zumal viele Ausnahmeregelungen die Bremse aushebeln.

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