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Urteil: Zwölf Jahre Haft für Todesschützen vom Viktoriapark

Das Berliner Landgericht hat im Prozess um die tödliche Schießerei am Kreuzberger Viktoriapark sein Urteil gesprochen. Der türkische Hauptangeklagte muss für zwölf, ein Mitangeklagter für vier Jahre hinter Gitter.

Berlin - Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten, einen 32-jährigen Kleinunternehmer, wegen Totschlags und zweifachen versuchten Totschlags. An der gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Türken und Arabern im September 2004 war ein Freund des Angeklagten beteiligt, der vier Jahre Haft bekam. Der 23-Jährige habe hinter den fliehenden Männern hergeschossen und in parkende Autos und Hauswände gefeuert. Ein jüngerer Bruder des Türken wurde freigesprochen.

Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Unfall, den ein deutscher Bekannter des Hauptangeklagten mit dessen Auto verursacht hatte. Den Schaden von 500 Euro hatte der 19-jährige Nachbar nicht bezahlt. Dessen arabischen Freunde zettelten einen Streit mit den Türken an, urteilte das Gericht und lösten Aggressionen bei den Angeklagten aus. Am nächsten Tag kam es zu der blutigen Konfrontation. «Es sollte Flagge gezeigt werden, dass man vor den Arabern nicht zurückweicht», schilderte der Richter die Situation.

Am 18. September gegen 21 Uhr brausten zehn Araber in drei Wagen zum Park und stiegen aus. Der Hauptangeklagte feuerte los, erschoss einen der Araber von hinten und verletzte zwei weitere mit seinen Kugeln, hieß es im Urteil. Der 32-Jährige hatte sich auf Notwehr berufen, die ihm das Gericht trotz der mit Latten und Baseballschlägern bewaffneten Gegner nicht zubilligte. Der Angeklagte habe den Angriff provoziert und habe juristisch betrachtet die Pflicht gehabt auszuweichen. Eine Flucht durch den dunklen Park sei möglich gewesen. (tso/dpa)

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