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© Günter Peters

Urteile: Feuerwehr verlangt zu hohe Gebühren

Die Gebührenbescheide der Berliner Feuerwehr für Einsätze bei Unfällen sind zu hoch. So urteilt das Verwaltungsgericht in zwei Fällen. Betroffene Autofahrer hatten Einspruch erhoben. Die Feuerwehr hat dafür wenig Verständnis.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern in zwei Urteilen Gebührenbescheide der Feuerwehr für nichtig erklärt. In beiden Fällen hatten Autofahrer Einspruch erhoben, denen nach Verkehrsunfällen geholfen worden war. Die Richter verlangen nun von der Feuerwehr eine Neufassung der Gebührenordnung. Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Urteile die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Landesbranddirektor Wilfried Gräfling kündigte dies gestern an. Offensichtlich habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass die Feuerwehr bei Einsätzen längst nicht alles berechne. Große Hoffnungen auf die nächste Instanz hat Gräfling aber nicht: „Es besteht die Gefahr, dass wir vieles aus den Urteilen umsetzen müssen.“ Der Aufwand für detaillierte Rechnungen sei „irrsinnig“. Letztlich bleibe es dann wohl am Steuerzahler hängen. Bis zur endgültigen Klärung werden weiter Gebühren nach den alten Tabellen erhoben, sagte Gräfling.

Für Einsätze darf der Unfallverursacher nicht immer mit den derzeit geltenden Gebühren belastet werden, urteilte das Gericht. Im ersten Fall war im März 2007 ein Mazda in Weißensee auf das Gleisbett der Straßenbahn geraten. Die mit zwei Einsatzfahrzeugen anrückende Feuerwehr zog das Fahrzeug aus dem Gleisbett; die Fahrzeuge waren einschließlich An- und Abfahrt 27 Minuten im Einsatz. Hierfür forderte die Feuerwehr vom Autobesitzer eine Gebühr von 736 Euro. Im zweiten Fall war es im September 2006 in Oberschöneweide zu einem Zusammenprall zwischen einem VW und einem Motorrad gekommen. Die Besatzung des am Unfallort eingetroffenen Löschfahrzeugs schob das noch fahrbereite Auto an den Straßenrand. Der Einsatz dauerte 35 Minuten. Hierfür wurden dem Pkw-Halter 365 Euro in Rechnung gestellt. Diese Summen sind in der Gebührenordnung der Feuerwehr festgeschrieben. Nach dieser werden bei einer Einsatzdauer bis zu einer Stunde 365 Euro bei Einsatz von einem Fahrzeug bzw. 736 Euro bei Einsatz von zwei Fahrzeugen fällig.

Im ersten Fall kritisierten die Richter, dass die Feuerwehr eine Stunde abrechnete, obwohl der Einsatz nur 27 Minuten dauerte. Dies sei eine „unzulässige Verdoppelung“ der Gebühren. In dem zweiten Fall kritisiert das Gericht, dass die Feuerwehr ein zu großes Löschhilfefahrzeug (LHF) geschickt habe. Dieses sei für einen „banalen Unfall“ überdimensioniert, so die Richter. Die Kosten dürften deshalb nicht in vollem Umfang gefordert werden, heißt es in dem Urteil. Für die Feuerwehr bedeutet dies, dass nun auch aus finanziellen Gründen abgewogen werden muss, welches Fahrzeug eingesetzt wird. Bislang ist entscheidend, welches Fahrzeug am schnellsten am Unfallort ist. Das interessierte das Gericht nicht. Die Richter betonten, dass ein sogenanntes Kleineinsatzfahrzeug mit 65 Euro pro halbe Stunde ohne Personal nur halb so teuer sei wie das LHF mit 130 Euro.  Doch davon gibt es nach Gräflings Angaben nur sechs, von den Löschfahrzeugen dagegen über 200. Die Richter verwiesen auch darauf, dass Polizei und Abschleppdienste weit geringere Gebühren verlangen.

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