zum Hauptinhalt

Berlin: V-Mann-Affäre: Computertausch bringt Verfassungsschutz in Nöte

Polizei sucht nach Straftaten des festgenommenen Rechtsextremen

Von Frank Jansen

Die V-Mann-Affäre bringt Brandenburgs Verfassungsschutz in neue Nöte. Das Innenministerium gab gestern zu, die Behörde habe ihrem V-Mann Toni S. vor einer polizeilichen Durchsuchung seiner Cottbuser Wohnung geholfen, „strafrechtlich sauber“ zu erscheinen. Der Verfassungsschutz hatte S. eine neue, „jungfräuliche“ Computeranlage zur Verfügung gestellt. Der rechtsextreme V-Mann sollte den alten, vom Verfassungsschutz teilweise finanzierten PC nicht mehr nutzen. Möglicherweise sollte das Risiko ausgeschlossen werden, auf dem Computer könnten Straftaten des V-Manns gespeichert sein.

Im Innenministerium wurde jedoch bestritten, dass der Verfassungsschutz S. direkt vor der Durchsuchung gewarnt hat. Dieser Verdacht war am Donnerstag in Sicherheitskreisen laut geworden. Toni S. sitzt derzeit in Berlin in Untersuchungshaft. Die Berliner Polizei hatte ihn Ende Juli bei ihrer umstrittenen Razzia gegen die Neonazi-Band „White Aryan Rebels“ festgenommen.

Als die Brandenburger Polizei Ende März die Cottbuser Wohnung des V-Manns durchsuchte, fand sie nur den zweiten PC vor und nahm ihn mit. Den ersten Computer habe S. jedoch nicht, wie vom Verfassungsschutz erbeten, aussortiert, hieß es im Innenministerium. Der V-Mann habe den alten PC nach der Durchsuchung wieder in seiner Wohnung installiert. Sollte diese Version stimmen, hätte S. mit seiner Eigenmächtigkeit dem Brandenburger Verfassungsschutz zusätzliche Probleme beschert: Die Berliner Polizei stellte den Computer am 21. Juli sicher und wird nun untersuchen, ob sich darin Hinweise auf strafbare Handlungen des V-Manns finden.

Das Potsdamer Innenministerium bestreitet, dass der Verfassungsschutz möglicherweise zur Strafvereitelung beigetragen hat, als dem V-Mann der „jungfräuliche“ Computer zugestellt wurde. Unklar bleibt, warum die Behörde nicht versuchte, an den alten, vielleicht mit Straftaten „infizierten“ PC heranzukommen. Offenbar vertraute der Verfassungsschutz darauf, der V-Mann würde das Gerät nicht mehr nutzen. Dass Toni S. dies doch tat, erscheint nun als möglicher Beleg für die Behauptung der Berliner Sicherheitsbehörden, der V-Mann sei dem Verfassungsschutz aus dem Ruder gelaufen.

Teilweise entkräftet erscheint allerdings der Vorwurf, Toni S. habe an der Produktion einer CD der rechtsextremen Rockband „Landser“ mitgewirkt. Auf der Platte mit dem Titel „Ran an den Feind“ wird Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg die Guillotine angedroht. Die gegen „Landser“ ermittelnde Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilte gestern mit, der V-Mann habe sich nach bisherigen Erkenntnissen lediglich am Druck des Booklets der CD beteiligt. Bundesanwalt Wolfgang Siegmund hatte am Mittwoch Toni S. in Berlin vernommen. Die Karlsruher Behörde will nun ihre Erkenntnisse der Brandenburger Staatsanwaltschaft zukommen lassen.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false