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Gemeinnützig? Bei vielen Festen überwiegt der kommerzielle Charakter.

©  Heinrich

Veranstalter klagen: Berlin-Pankow: Frust über hohe Mieten für Straßenfeste

Ob Freiwillige Feuerwehr oder Flohmarkt: Veranstalter stöhnen über die kräftigen Gebühren, die das Bezirksamt fordert. Ein Fest fällt jetzt aus

Von Christian Hönicke

Im Frühjahr beginnt die Open-Air-Zeit. Doch Pankows Festbetreiber stöhnen, das Bezirksamt greife ihnen bei den Gebühren für Veranstaltungsplätze zu tief in die Tasche. Prominentestes Beispiel ist das Weißenseer Blumenfest. Nach zehn Jahren ist es Geschichte, die Party im Park am See fällt dieses Jahr aus, teilte der gemeinnützige Verein für Weißensee mit. Der Grund: zu hohe Gebühren. Der Verein habe über die Jahre insgesamt rund 40.000 Euro investiert, stets im Glauben, dass „der Bezirk seine Haltung aufgeben wird, ehrenamtliche Bürgerfeste mit extrem hohen Mieten für die Veranstaltungsfläche zu belasten.“

Rund 12.000 Euro habe die Miete 2017 betragen. „So geht das nicht mehr“, schreiben die Betreiber. „In anderen Bezirken, bei anderen Festen gehen andere politische Mehrheiten anders mit Bürgerfesten um. Hier in Pankow ist dies offenbar nicht gewünscht.“ Das Problem hätten auch Feuerwehr- und Dorffeste in Pankow.

In der Tat fährt der Bezirk im Berliner Vergleich eine strikte Linie. Selbst einem Kinderflohmarkt am Arnswalder Platz wurde erst nach langem Hin und Her die Genehmigung erteilt. In Blankenburg stöhnt die Feuerwehr über 2000 Euro Gebühren für ihr Fest auf dem Dorfanger.

"Häufig auch rein kommerzielle Angebote"

Das Bezirksamt wehrt sich gegen die Darstellung, kleine Feste über Gebühr abzuzocken. Baustadtrat Vollrad Kuhn (B’90/Grüne) sagt, es würden vorgeschriebene Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Land gemäß den Berliner Gesetzen und Richtlinien erhoben. Feste gemeinnütziger Veranstalter wie Freiwillige Feuerwehren oder Bürgervereine seien davon ausgenommen, wenn lediglich Angebote gemacht würden, die dem gemeinnützigen Zweck des Vereins entsprechen.

Allerdings gebe es auf solchen Festen „häufig auch rein kommerzielle Angebote, meist von externen Dritten“, sagt Kuhn. Er meint Imbisse, Bierwagen, Verkaufsstände oder Fahrgeschäfte. Die fallen nicht unter die Befreiung, weil es sich nicht um gemeinnützige Zwecke handelt. Kuhn glaubt nicht, dass an den Gebühren ein Dorffest scheitert. Die Kosten könne und werde der Veranstalter „stets an den kommerziellen Anbieter weitergeben. Somit wird also kein gemeinnütziger Verein unangemessen belastet.“

Doch die Grenzen zwischen gemeinnützig und kommerziell sind fließend. Mit den ersten Ständen kommt die Kommerzialisierung in Gang. Durch die Gebühr steigt der Druck zur Refinanzierung und damit die Zahl von „Fressständen“, kommerziellen Angeboten und privaten Sponsoren. „Da beißt sich die Katze in den Schwanz“, sagt ein Mitglied des Netzwerks „Runder Tisch“ in Blankenburg. So war es wohl auch beim Blumenfest. „Das Fest bestand in den letzten Jahren zunehmend aus rein kommerziellen Verkaufs- und Imbissständen“, sagt Baustadtrat Kuhn. „Daher wurden hier Nutzungsentgelte erhoben.“

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