zum Hauptinhalt

Berlin: Verbotener Kleiderkauf einer Beamtin

Berlin - Weil sie einem Gefangenen über ein Versandhaus Kleidung gekauft und das Restgeld von 45,55 Euro behalten haben soll, stand eine 53-jährige Justizbeamtin gestern vor Gericht. Den illegalen Einkauf gab sie zu, der 32-jährige Häftling habe ihr leidgetan.

Berlin - Weil sie einem Gefangenen über ein Versandhaus Kleidung gekauft und das Restgeld von 45,55 Euro behalten haben soll, stand eine 53-jährige Justizbeamtin gestern vor Gericht. Den illegalen Einkauf gab sie zu, der 32-jährige Häftling habe ihr leidgetan. Den Vorwurf der Bestechlichkeit bestritt sie: „Ich wollte ihm den Rest zurückgeben, es ergab sich keine Gelegenheit.“ Der Mann wollte für seinen Prozess einen Anzug kaufen. „Das Versandhaus wollte aber nicht in die JVA Moabit liefern“, sagte die Angeklagte. Der Häftling habe ihr versichert, sie bekomme das Geld von seinem Vater. Auf dem Weg zum Duschen aber steckte ihr der Mann etwas zu: drei Hunderter. Sie bezahlte die drei Lieferungen. Es blieben rund 45 Euro – für die Anklage der stillschweigend vereinbarte Lohn. Nach Aussage des Häftlings sollte sie ihm davon Parfüm besorgen. Sie habe aber nur Proben gebracht. Das Gericht sprach die Beamtin schuldig. Das Urteil: acht Monate Haft auf Bewährung, 1000 Euro an die Justizkasse. K. G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false