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Berlin: Verdiente Vorstände

Manche Führungskraft in öffentlichen Betrieben ist besser bezahlt als der Regierende. Skandalös, sagen die einen – marktüblich, die anderen. Ein Pro & Contra

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Chef der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Andreas von Arnim, verdient jährlich 300 000 Euro plus einer erfolgsabhängigen Prämie von maximal 30 Prozent. Das sei „marktüblich“, sagt Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), der den Aufsichtsrat der BVG leitet. Grüne und PDS kritisieren das ihrer Meinung nach zu hohe Gehalt, das in keinem angemessenen Verhältnis zu den bescheidenen Erfolgen bei der Sanierung des öffentlichen Unternehmens stehe.

Wer hat nun Recht? In welchem Rahmen dürfen sich die Vorstandsbezüge der Berliner Landesunternehmen bewegen? Bundesweit gültige Richtwerte für GmbHs hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe 2001 ausgearbeitet. Danach dürfen Geschäftsleiter großer Unternehmen (mit über 50 Millionen Euro Jahresumsatz) je nach Branche zwischen 350 000 und 900 000 Euro verdienen. Für Aktiengesellschaften, an denen das Land Berlin beteiligt ist, hat der Senat im „Merkblatt für Aufsichtsratsmitglieder“ nur allgemeine Grundsätze festgelegt. So sollen die Gesamtbezüge der Geschäftsleitung „in einem angemessenen Verhältnis“ zu ihren „Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen“. Für die Festlegung des Gehalts sei eine „kaufmännische Betrachtungsweise zugrunde zu legen“. Zum Beispiel sollten hohe Bezüge nicht mit beamtenrechtlichen Ruhestandsregelungen vermischt werden.

Im Eigenbetriebsgesetz des Landes Berlin hat sich der Senat 1999 sogar verpflichtet, einen Muster-Anstellungsvertrag und einen „leistungsorientierten Vergütungsrahmen für Geschäftsleiter“ zu erarbeiten. Doch es gibt in Berlin keine Eigenbetriebe mehr, das Gesetz wird vielleicht abgeschafft und ein verbindlicher Vergütungsrahmen wurde nie vorgelegt. Nur für einen Spezialfall, die städtischen Wohnungsunternehmen, gibt es seit 2001 Richtgrößen. Deren Chefs dürfen bis zu 180 000 Euro pro Jahr verdienen. Bei „hundertprozentiger Erreichung der Unternehmensziele“ darf es auch mehr sein. Diesen Rahmen haben einzelne Wohnungsbaugesellschaften in den vergangenen Jahren aber gesprengt, was der Landesrechnungshof heftig kritisierte.

„Für Führungskräfte in der öffentlichen Wirtschaft gibt es nun mal keinen Bundesangestellten-Tarifvertrag“, sagte der Sprecher der Wirtschaftsverwaltung, Christoph Lang. Neue Vorstände würden mit Hilfe professioneller Headhunter gesucht. „Und die orientieren sich erst einmal an dem, was in der Privatwirtschaft branchenüblich ist.“ Einschließlich einer leistungsabhängigen Bezahlung, die in neuen Verträgen inzwischen zum Standard gehörten. Der Finanzsenator weigerte sich bisher allerdings beharrlich, die Höhe der Gehälter im jährlichen Beteiligungsbericht des Senats zu veröffentlichen.

Solcherart Transparenz fordern jedoch nicht nur die Grünen, sondern auch die Regierungsfraktionen SPD und PDS. Sarrazin will lediglich „anstreben, die Einwilligung der betroffenen Personen aus den Vorständen zur Veröffentlichung ihrer Gehälter zu erlangen“. Viele private Großunternehmen in Deutschland sind schon einen Schritt weiter. Sie haben 2004 begonnen, die Chefgehälter im Geschäftsbericht individuell auszuweisen, wie es der „Corporate Governance Kodex“ für eine transparente Führung von Aktiengesellschaften fordert.

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