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Berlin: Vereinbarung mit der ÖTV: keine betriebsbedingten Kündigungen bis 2004

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst werden wegen der Bezirksfusion und der Verwaltungsreform bis Ende 2004 nicht gekündigt werden können. Auf diese Regelung haben sich gestern die Senatsverwaltung für Inneres, die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), die Angestellten-Gewerkschaft DAG, der Gewerkschaftsbund DGB sowie Polizei- und Erziehungsgewerkschaften geeinigt.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst werden wegen der Bezirksfusion und der Verwaltungsreform bis Ende 2004 nicht gekündigt werden können. Auf diese Regelung haben sich gestern die Senatsverwaltung für Inneres, die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), die Angestellten-Gewerkschaft DAG, der Gewerkschaftsbund DGB sowie Polizei- und Erziehungsgewerkschaften geeinigt. Es sei "Einvernehmen in allen Punkten" erzielt worden, sagte die Berliner ÖTV-Vorsitzende Susanne Stumpenhusen. Sie hoffe, dass der Kompromiss am kommenden Dienstag im Senat angenommen werde. Die betriebsinterne Vereinbarung würde für etwa 160 000 Arbeiter und Angestellte im Öffentlichen Dienst und in einigen Fällen auch für Beamte gelten, und ein Papier ersetzen, das zum 31. Dezember 1999 ausläuft. Der Vertrag umfasst auch Regelungen zur Arbeitszeit, zum Gesundheitsschutz und zum Personalüberhang.

Nach der Vereinbarung werden Beschäftigte, deren Arbeitsplätze durch die Umstrukturierungen eigentlich wegfallen, so lange weiter beschäftigt, bis ein adäquater Ersatzarbeitsplatz gefunden ist. Die ÖTV rechnet damit, dass durch die Bezirks- und die Verwaltungsreform in den kommenden Jahren bis zu 5000 Stellen wegfallen. Dazu kommt der von Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) angekündigte, reguläre Personalabbau von jeweils 3750 Stellen in den Jahren 2000 und 2001.

Strittig war bis zum Schluss die von der ÖTV geforderte Angleichung der Arbeitszeiten von Beamten und Angestellten im Ost- und Westteil der Stadt. Nun hat der Senat in dem Papier zugesagt, sich für eine Angleichung, spätestens zum 1. 1. 2001, einzusetzen. Derzeit arbeiten Beamte im Ostteil in der Regel 40, im Westteil 39,5 Stunden; Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst im Osten 40, im Westen 38,5 Stunden. Der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum Jahr 2004 soll dem Papier zufolge voraussichtlich auch für die Theater der Stadt gelten.

tob

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