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Berlin: Vereine klagen gegen das Land

Sportförderungsgesetz schließt andere Nutzungen aus

Um elf Uhr haben am Mittwoch elf Berliner Schwimmvereine Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Mit einer einstweiligen Anordnung wollen sie die Wiedereröffnung der elf Schwimmhallen erreichen, die in diesem Jahr von den Berliner Bäderbetrieben geschlossen wurden. „Die Schließung der Schwimmhallen verstößt gegen das Sportförderungsgesetz“, sagt Ingo Rubbert, Spezialist für Verwaltungsrecht aus Brandenburg, der die Vereine gemeinsam mit den Berliner Anwälten Julia Eis und Kay-Thomas Pohl vertritt. Laut Sportförderungsgesetz dürfen Sportanlagen nur zugunsten einer konkreten anderen Nutzung geschlossen werden, wenn das öffentliche Interesse an dieser neuen Nutzung überwiegt. „Das ist hier nicht der Fall, eine andere Nutzung ist schließlich nicht vorgesehen“, so Rubbert. Die Grundstücke der geschlossenen Hallen befinden sich jetzt im Besitz des Liegenschaftsfonds und könnten theoretisch jederzeit verkauft werden. Aus diesem Grund haben die Anwälte ein Eilverfahren angestrengt. Außerdem werde die Wiedereröffnung umso teurer, je länger die Hallen geschlossen waren.

27 weitere Vereine wollen sich der Klage anschließen, zurzeit bereiten sie ihre Unterlagen vor. Mit einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht rechnet Rubbert in etwa drei Wochen. „Sobald unserer Anordnung stattgegeben wurde, müssen die Hallen geöffnet werden“, so Rubbert.

Während Anwälte und Vereine erhebliche Gründe zur Wiedereröffnung der Hallen sehen, hält sich die zuständige Senatssportverwaltung zurück. „Dass die Vereine klagen, ist ihr gutes Recht“, so Sprecher Thomas John. Jedoch gehe man davon aus, dass die Schließung der Hallen rechtlich einwandfrei sei. Schließlich gehörten sie zu einem Gesamtkonzept zur Rettung des Schwimmsports in Berlin. Diesen sieht John nun nicht mehr gefährdet, im Gegensatz zu den Vereinen, die seit den Schließungen viele Mitglieder verloren haben. akl

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