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Frauen und Kinder direkt nach ihrer Flucht aus der Ukraine.

© Petr David Josek/dpa

Vereinfachte Regeln für ukrainische Kinder: Der Senat erlaubt zeitweise Überbelegung von Berliner Kitas

Damit geflüchtete ukrainische Kinder schneller die Kita besuchen können, will der Senat die Hürden dafür senken und zeitweise eine Überbelegung erlauben.

Aufgrund der vielen ukrainischen Kinder, die mittlerweile in Berlin angekommen sind, vereinfacht der Senat die Regeln für den Kitabesuch. So soll die Ausstellung des Kita-Gutscheins für aus der Ukraine geflüchtete Kinder unbürokratisch und ohne besondere Hürden erfolgen. Darauf weist die Senatsbildungsverwaltung in einem aktuellen Trägerschreiben hin.

Darin heißt es, dass die Kita-Träger, die sich "sehr solidarisch mit den Geflüchteten" zeigten, zunächst ausgewiesene Plätze nutzen würden. Darüber hinaus werde die Bildungsverwaltung "vereinfachte Möglichkeiten zur Belegung über die Betriebserlaubnis hinaus schaffen", was bedeutet, dass die Kitas in die Überbelegung gehen können und mehr Kinder als normalerweise erlaubt aufnehmen dürfen. Dies zunächst befristet bis Ende Juni.

Aktuell werde geschaut, "inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ukrainische Fachkräfte anerkannt oder als interkulturelle Unterstützungskräfte beziehungswese Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in der Kita und in verschiedenen Betreuungssettings eingesetzt werden können", teilt die Bildungsverwaltung weiter mit. Ab April werde dazu ein entsprechendes Beratungsangebot in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingerichtet.

In den Unterkünften soll es mehr Spielangebote geben

Viele der angekommenen Familien seien aufgrund verwandtschaftlicher Kontakte im privaten Rahmen aufgenommen worden und damit über die Stadt verteilt. Jedoch verfügten auch viele Geflüchtete nicht über solche Kontakte. Sie würden in den Notunterkünften und Erstaufnahmestellen und dann in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Hier versuche man, ortsnah ergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Aktuell stünde die Bildungsverwaltung im Kontakt mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), um dafür Sorge zu tragen, dass an diesen Standorten auch Flächen für Betreuungsangebote bereitgestellt würden. Erste erfahrene Träger hätten sich bereit erklärt, mobile Spielangebote anzubieten.

Ferner sollten "die bestehenden Angebote der Frühen Bildung vor Ort in ihrem Bestand gesichert und perspektivisch neue Gruppen eingerichtet werden". (Tsp)

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