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Berlin: Verfassungsklage: CDU und Grüne lassen sich Zeit Beschwerde gegen Landeshaushalt noch immer nicht eingereicht

Vier Monate nach der Ankündigung, gegen den Landeshaushalt 2002/03 Verfassungsklage einzureichen, hat die parlamentarische Opposition den Worten noch keine Taten folgen lassen. Nur die Abgeordnetenhausfraktion der FDP sprach sich schon zu Beginn der Sommerpause in einer Sondersitzung dafür aus, vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

Vier Monate nach der Ankündigung, gegen den Landeshaushalt 2002/03 Verfassungsklage einzureichen, hat die parlamentarische Opposition den Worten noch keine Taten folgen lassen. Nur die Abgeordnetenhausfraktion der FDP sprach sich schon zu Beginn der Sommerpause in einer Sondersitzung dafür aus, vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. CDU und Grüne werden darüber erst am nächsten Dienstag beraten. Martin Lindner, Fraktionschef der Liberalen, ist deshalb verärgert. „Ich hoffe sehr, dass Union und Grüne bald aus dem Knick kommen.“ Er verstehe deren zögerliche Haltung nicht und befürchte, dass diese Aktion zerredet werde.

Die Abgeordneten der Grünen wollen die Klageschrift aber erst unterschreiben, wenn sie vorliegt und einzusehen ist. Auch die Christdemokraten wollen sich die ausformulierte Klage „noch mal angucken und prüfen“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Uwe Goetze. Autor ist der Rechtswissenschaftler Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität, der im Auftrag der Opposition im Juni ein Gutachten vorlegte, das die Verfassungswidrigkeit des Haushalts begründete.

Ansatzpunkt der Klage ist die extrem hohe Neuverschuldung des Landes Berlin, die weit über den Investitionsausgaben liegt. Laut Grundgesetz und Berliner Verfassung ist das verboten. Der rot-rote Senat weiß sich aber – wie schon die Vorgängerregierung – nicht anders zu helfen. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) gibt zu, dass die staatlichen Ausgaben nur mit überhöhter Nettokreditaufnahme gedeckt werden können.

Die Grünen wollen nun vermeiden, dass die Klageschrift bereits Vorschläge zur Lösung des Problems enthält. Das Verfassungsgericht müsse frei sein, dem Senat Auflagen zu erteilen oder auch nur die Verfassungswidrigkeit des Etats festzustellen und der Politik die Lösung der Berliner Finanzprobleme zu überlassen, forderte der Grünen-Haushälter Oliver Schruoffeneger. In der CDU-Fraktion wiederum geht die Angst um, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofes unkalkulierbare Folgen für die öffentlichen Finanzen der Stadt haben könnte. Vor allem die Bezirkspolitiker haben erheblichen Diskussionsbedarf. Während der Sommerpause war der Versuch der CDU-Fraktionsführung gescheitert, Unterschriften für die Klageschrift mittels einer Telefonaktion zu sammeln.

Fraktionsgeschäftsführer Goetze beschwichtigte die Parteifreunde. „Es besteht nicht die Gefahr, dass der Haushalt rückwirkend für null und nichtig erklärt und Milliarden Euro eingefroren werden.“ Sollte das Gericht dem Gesetzgeber Auflagen erteilen, würden sich diese erst im Landesetat 2004 deutlich niederschlagen. Anfang September, in jedem Fall vor den Bundestagswahlen, werde die Normenkontrollklage mit der notwendigen Zahl von Unterschriften beim Verfassungsgericht eingereicht, heißt es bei CDU und Grünen. Die Oppositionsfraktionen rechnen nicht damit, dass ein Urteil noch in diesem Jahr gefällt wird. Die Materie sei kompliziert „und es gibt keine Eilbedürftigkeit aus sachlichen Gründen“, so Goetze. Ulrich Zawatka-Gerlach

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