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Berlin: Verfassungsklage ist in Karlsruhe eingetroffen Berlin will Gleichbehandlung

mit Saarland und Bremen

Die Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht, mit der 35 Milliarden Euro Sanierungshilfen des Bundes erzwungen werden sollen, ist in Karlsruhe eingetroffen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Voraussichtlich wird sich der Zweite Senat des Gerichts unter dem Vorsitz von Wilfried Hassemer mit dem Antrag auf „abstrakte Normenkontrolle“ befassen. Der Klageschrift beigelegt wurde die Finanzplanung des Senats bis 2007, um die „Eigenanstrengungen“ des Landes Berlin zur Haushaltskonsolidierung im Detail nachzuweisen.

Außerdem wird die Verfassungsklage mit einem Gutachten der angesehenen Wirtschaftswissenschaftlerin Gisela Färber zur „extremen Haushaltsnotlage“ Berlins unterfüttert. Wie berichtet, warnt die Expertin ausdrücklich davor, dass der Verzicht auf einen harten Sparkurs und ausbleibende Finanzhilfen des Bundes die Hauptstadt in den Kollaps treiben könnte. Berlin laufe möglicherweise sogar Gefahr, seine Eigenstaatlichkeit zu verlieren. Der Prozessbevollmächtigte des Senats, Joachim Wieland, ist optimistisch, dass Berlin in Karlsruhe zum Erfolg kommen wird. In der 48 Seiten dicken Klageschrift wird die Gleichbehandlung mit den Notlage-Ländern Bremen und Saarland beansprucht und der Bundesregierung eine Verweigerungshaltung vorgeworfen. Es habe 2002 mehrere Gespräche mit Bundesfinanzminister Hans Eichel und einen Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder gegeben. Aber diese Gespräche seien im Februar 2003 endgültig gescheitert. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist frühestens 2006 zu rechnen. za

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