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Berlin: Verfassungsschützer vor Gericht

Vor dem Verwaltungsgericht ist am Donnerstag über die Überwachung der Scientology-Organisation durch den Berliner Verfassungschutz mündlich verhandelt worden. Scientology hatte das Land Berlin im Juli 1998 mit der Begründung verklagt, der Verfassungschutz habe die umstrittene Organisation, die sich selbst als Kirche versteht, in ihren Grundrechten verletzt.

Vor dem Verwaltungsgericht ist am Donnerstag über die Überwachung der Scientology-Organisation durch den Berliner Verfassungschutz mündlich verhandelt worden. Scientology hatte das Land Berlin im Juli 1998 mit der Begründung verklagt, der Verfassungschutz habe die umstrittene Organisation, die sich selbst als Kirche versteht, in ihren Grundrechten verletzt.

Der Vorsitzende Richter der 27. Kammer, Neumann, schloss die mündliche Verhandlung am Nachmittag. Das Urteil wird am kommenden Donnerstag verkündet, schriftlich soll es frühestens Ende Januar vorliegen.

Hintergrund des Verfahrens ist der Fall des früheren Chefs des Polizei-Lagedienstes, Otto Dreksler, der 1998 in einem anonymen Brief beschuldigt wurde, Scientologe zu sein. Quelle war ein V-Mann, den der Verfassungsschutz bei Scientology eingeschleust hatte und der dann selbst als früherer Stasi-Spitzel enttarnt wurde. Dreksler musste im Verlauf dieser Affäre gehen, wurde dann aber rehabilitiert. Der Verfassungsschutz war - wieder einmal - blamiert. Der Fall führte zur Auflösung des eigenständigen Landesamtes für Verfassungsschutz und zur Eingliederung der Behörde in die Innenverwaltung.

Noch größer würde diese Blamage jetzt, wenn das Gericht auch noch feststellen würde, dass die Beobachtung der Scientology-Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln rechtswidrig ist. Das hängt vor allem davon ab, ob tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei Scientology vorliegen.

Die Kläger-Anwälte aus der Münchner Kanzlei Blümel trugen vor, Scientology sei eine Kirche, die keinerlei politische Programmatik habe, und auch eine Unterwanderung politischer Parteien oder des öffentlichen Dienstes sei nicht zu erkennen. Nicht ohne Grund habe Schleswig-Holstein darauf verzichtet, Scientology zu beobachten.

Der Verfahrensbevollmächtigte des Landes Berlin, Professor Friedhelm Hufen, trug dagegen vor, die Überwachung sei rechtlich unbedenklich. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der Organisation. Außerdem liege es in der Natur der Sache, dass die Ergebnisse erst am Ende der Beobachtung stünden - es gelte ja bei der Überwachung gerade herauszufinden, ob denn nun verfassungsfeindliche Bestrebungen existierten oder nicht.

Richter Neumann deutete allerdings an, die von Berlin vorgetragenen Anhaltspunkte seien auf einem alten Stand und nicht hinreichend gründlich aktualisiert worden. Für die Gerichtsentscheidung ist nämlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend - also der Zustand im Dezember 2001.

Fatina Keilani

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