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Berlin: Verfassungsschutz: Ombudsmann für Schlapphüte

Nach der grundsätzlichen Einigung über ein neues Verfassungsschutzgesetz bemühen sich Innensenator Eckart Werthebach und die Sicherheitsexperten von CDU und SPD noch darum, präzise Formulierungen für die Gesetzesänderungen zu finden. Nach Informationen des Tagesspiegel wird der Senat am 5.

Nach der grundsätzlichen Einigung über ein neues Verfassungsschutzgesetz bemühen sich Innensenator Eckart Werthebach und die Sicherheitsexperten von CDU und SPD noch darum, präzise Formulierungen für die Gesetzesänderungen zu finden. Nach Informationen des Tagesspiegel wird der Senat am 5. September folgendes beschließen: Der parlamentarische Ausschuss für Verfassungsschutz wählt für die Dauer der Legislaturperiode - mit Zweidrittelmehrheit - eine Vertrauensperson, die im Einzelfall prüft, ob der Verfassungsschutz rechtmäßig und korrekt arbeitet.

Wenn sich der Ausschuss nicht in der Lage sieht, Verfehlungen des Amtes selbst aufzuklären, kann er diese Vertrauensperson mit einfacher Mehrheit beauftragen, im entsprechenden Einzelfall aktiv zu werden. Dem Vernehmen nach wollen CDU und SPD den ehemaligen Verfassungsschutz-Chef aus Nordrhein-Westfalen, Fritz-Achim Baumann, zum Vertrauensmann wählen. Der Sozialdemokrat genießt auch den Respekt der CDU-Fachleute in Berlin und hat bereits zugesagt. Der Vorschlag, wie in anderen Bundesländern den Datenschutzbeauftragten mit dieser Kontrollaufgabe zu betrauen, fand keine Mehrheit.

Im Verfassungsschutz-Gesetz wird außerdem festgelegt, dass in der Senatsverwaltung für Inneres (im "politischen Stabsbereich") eine Innenrevision eingerichtet wird. Diese Innenrevision ist direkt dem Senator unterstellt und nur ihm gegenüber berichtspflichtig, aber trotzdem unabhängig in ihren Kontrollrechten gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz. Wegen der Eingliederung des Amtes in die Innenverwaltung entfällt die herkömmliche Fachaufsicht, die bisher "Kontrolle von außen" praktizierte. Politisch verantwortlich für die Arbeit der Nachrichtendienstler bleibt der Innensenator. Der Verfassungsschutz-Ausschuss des Abgeordnetenhauses darf den künftigen Revisor nicht als Berichterstatter oder Sachverständigen, höchstens als Zeuge in einem Untersuchungsausschuss einladen.

Im Verfassungsschutzgesetz werden, wie bisher, alle erlaubten nachrichtendienstlichen Mittel (demnächst zehn) aufgelistet. Hinzugefügt wird eine "Öffnungsklausel" für den Fall, dass der Verfassungsschutz zusätzliche Mittel benötigt, um "das Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild-, Ton- und Datenaufzeichnungen" zu ermöglichen. Dem Einsatz neuer Technologien muss der Verfassungsschutzausschuss aber im vorhinein mehrheitlich zustimmen, ohne jedoch über die nachrichtendienstliche Aktion im Detail informiert zu werden. Dies bleibt Angelegenheit der strikt geheim tagenden G 10-Kommission.

za

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