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Ulrich Nußbaum tritt am 11. Dezember als Senator ab

© dpa

Vergabe der Konzession: Streit um Gasnetz in Berlin eskaliert

Der Streit zwischen Senat und Kartellamt geht in eine neue Runde: Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat Beschwerde gegen einen Mitarbeiter des Kartellamts eingelegt.

Von Sabine Beikler

In der Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes sind in der Regel ein Vorsitzender, zwei Beisitzer plus Sekretariat für einen Fall verantwortlich. Eine Handvoll Mitarbeiter hätte längst mit der Überprüfung der Gasnetzkonzession an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie begonnen. Doch das Verfahren verzögert sich: Alle Mitarbeiter müssen wie berichtet sicherheitsüberprüft werden. Und nun hat Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) nach Tagesspiegel-Informationen auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Felix Engelsing, den Vorsitzenden der 8. Beschlussabteilung, eingelegt.

Dem Vernehmen nach soll der Grund ein „ungewöhnliches Informationsgebaren“ sein. Umgekehrt hat sich das Bundeskartellamt über das Gebaren der  Finanzverwaltung mehrfach öffentlich geäußert. Nachdem die Verwaltung Teile der zu überprüfenden Dokumente als „Verschlusssache“ eingestuft hatte, müssen nun die Wettbewerbshüter sicherheitsüberprüft werden. Für die Kartellbehörde war das ein beispielloser Vorgang; Kartellamtspräsident Andreas Mundt äußerte sich im Tagesspiegel deutlich. Das sei völlig unüblich und in Verfahren „mit anderen Kommunen noch nie vorgekommen“.

Über den Vorgang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen leitenden Wettbewerbshüter wollte sich die Bundesbehörde nicht äußern und verwies generell auf das laufende Verfahren. Die Senatsfinanzverwaltung antwortete auf Anfrage: „Spekulationen über interne Vorgänge zwischen Behörden können wir nicht öffentlich kommentieren.“

Vergabe der Gasnetzkonzession wohl nicht mehr in diesem Jahr

Der Umgang mit der Vergabe der Gasnetzkonzession ist weiter ein Knackpunkt in der Koalition. Die SPD hätte die Vergabe an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie am liebsten noch bis Ende des Jahres im Parlament verabschiedet. Doch die CDU lehnte es entschieden ab, ihre Zustimmung zu der umstrittenen Vergabe zu geben, und bestand darauf, zunächst einen Gerichtstermin abzuwarten. Die im Vergabeverfahren unterlegene Gasag AG hatte, wie berichtet, gegen die Vergabeentscheidung geklagt: Der mündliche Verhandlungstermin ist nun für den 9. Dezember vor dem Landgericht angesetzt. Es wird an diesem Tag kein Urteil erwartet, doch könnten die Juristen in ihrer Erklärung bereits eine Tendenz erkennen lassen.

Zuvor hatten die Anwälte der Senatsverwaltung juristisch versucht, das Verfahren an das Verwaltungsgericht zu übertragen. Dort dauern Verfahren in der Regel länger. Doch diese Beschwerde wurde vom Kammergericht abgewiesen.

Das Abgeordnetenhaus wird mit den Stimmen von SPD und CDU in diesem Jahr wohl nicht mehr die Vergabe der Gasnetzkonzession beschließen. Die CDU will auf jeden Fall am 9. Dezember die Verhandlung der Gasag-Klage vor dem Landgericht abwarten. Und zwei Tage später ist die letzte Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wichtigster Punkt der Tagesordnung: der Rücktritt von Klaus Wowereit und die Wahl von Michael Müller zum Regierenden Bürgermeister – nebst Ernennung und Vereidigung der alten und neuen Senatoren.

Auch Vergabe des Stromnetzes verzögert sich

SPD-Fraktionsvize Jörg Stroedter kann das Zögern der CDU nicht nachvollziehen. Eine Rekommunalisierung der Netze würde sich für das Land rechnen. Die CDU würde aber nicht „mit Wirtschaftlichkeit argumentieren“, sagte Stroedter. Die Vergabe der Gasnetzkonzession sei abgeschlossen, deshalb könne man auch die Zustimmung im Parlament nach Beratung im Hauptausschuss erteilen.

Die Gasnetzkonzession war schon Ende 2013 ausgelaufen. Für 2014 gilt das gesetzlich vorgeschriebene Karenzjahr. Die Gasag wird ab 1. Januar 2015 das Netz zunächst weiterbetreiben. Weiterhin fehlt eine Interimsvereinbarung mit dem Land. Die Gasag hatte bereits angekündigt, die Konzessionsabgabe von jährlich sieben Millionen Euro weiter zu zahlen.

Auch die Vergabe des Stromnetzes verzögert sich. Nußbaum musste den zweiten Verfahrensbrief überarbeiten. Es fehlte eine Auflistung bewerteter Unterkriterien, die der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Düsseldorf für ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren als zwingend voraussetzen. Die drei verbliebenen Bieter, das landeseigene Unternehmen Berlin Energie, die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin GmbH und die Genossenschaft Bürger Energie, müssen erneut ein erstes unverbindliches Angebot auf Basis des zweiten Verfahrensbriefes abgeben. Dieser wurde laut Finanzverwaltung überarbeitet. Offen ist, ob sich der Senat in der Sitzung am Dienstag damit befasst.

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