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Berlin: Vergewaltiger kommt in die Psychiatrie

Am ersten Prozesstag konnte sich Sebastian M. angeblich an gar nichts erinnern.

Am ersten Prozesstag konnte sich Sebastian M. angeblich an gar nichts erinnern. Am zweiten räumte er ein, dass da etwas in einem Keller gewesen sei. Mit einem Mädchen, das ihm durch das blonde, in der Sonne glänzende Haar aufgefallen war. Er gab zu, dass er die 15Jährige verfolgt und bedrängt hatte. Die angeklagte Vergewaltigung aber bestritt er weiter. Gestern wurde der 27-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Berliner Landgericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Es waren eindeutige Zeugenaussagen, die zu dem Schuldspruch führten. Die blonde Gymnasiastin musste die schrecklichen Minuten vor Gericht schildern. Sie war an jenem Nachmittag vor einem halben Jahr auf dem Weg zu einer Freundin in Mitte. Am Ausgang des U-Bahnhofs Hallesches Tor bemerkte sie einen Fremden, der sie verfolgte. Kurz darauf sprach er sie an. Sie hielt den hageren Mann mit kurzem Haar und eckiger Brille für aufdringlich, aber nicht gefährlich. Bis sie vor dem Wohnhaus ihrer Freundin stand, er sich mit in den Hausflur drängte. Er stieß sie die Kellertreppe hinunter, warf sich auf sie.

Die Schülerin erkannte ihn bei der Polizei und vor Gericht sofort wieder. Und auch zwei Frauen aus dem Haus, die dem Mädchen geholfen hatten, ließen keine Zweifel aufkommen. Die beiden 26 Jahre alten Helferinnen aus der dritten Etage waren wegen der Schreie bis in den Keller gelaufen. Sie schätzten die Situation sofort richtig ein, zerrten den Vergewaltiger von dem Mädchen weg, nahmen den Kampf mit ihm auf. Als Sebastian M. schließlich floh, nahm eine der Frauen die Verfolgung auf, stellte ihn schließlich mit Hilfe einer Gruppe von Jugendlichen.

Sebastian M. lebte damals in einer betreuten Wohneinrichtung. Er leide seit einigen Jahren an einer Schizophrenie, hieß es im Urteil. „Sein Fühlen, Denken, Wollen fallen völlig auseinander.“ Insbesondere sexuellen Impulsen könne er kein kritisches Denken entgegensetzen. Seine Schuldfähigkeit sei aufgrund der Erkrankung eingeschränkt gewesen. Weil die Gefahr weiterer aggressiver Ausbrüche bestehe, müsse M. auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. K.G.

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