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Berlin: Vergewaltiger wird weggesperrt

Sextäter lockte Opfer übers Internet an. Justiz gestand Fehler

Die Justiz hatte sich im Falle René S. gewaltig geirrt. Obwohl er wegen zweifacher Vergewaltigung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden war, kam er bald in den offenen Vollzug in Hakenfelde und nur noch zum Schlafen in die Anstalt. Aber der Sexualstraftäter schlug wieder und wieder zu. Die Serie begann nur vier Monate nach Haftantritt. Vier Übergriffe kamen zur Anklage. Nun erging das Urteil nach monatelangem Prozess: wegen Vergewaltigung eines 15jährigen Mädchens und zweier Frauen sieben Jahre und sechs Monate Haft.

Im ersten Prozess gegen den heute 28-Jährigen waren die Richter noch von einer positiven Prognose ausgegangen. Von solchen Einschätzungen war jetzt nichts mehr zu hören. „Er ist ein Serientäter“, stand nun für die Richter fest – und gefährlich für die Allgemeinheit. Deshalb ordneten sie Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet: Haft ohne Entlassungsdatum, und natürlich ohne Freigang.

René S. ist ein Mann mit Brille und Mittelscheitel, unscheinbar und harmlos wirkend. Er suchte im Internet gezielt nach Frauen, verabredete sich per SMS mit der 15-Jährigen. Beim Treffen im November 2001 fuhr er mit ihr in einen Wald bei Eberswalde, fiel dort über das Mädchen her. Die Schülerin vertraute sich sofort ihren Eltern an. Wenig später wurde der Sexgangster geschnappt. Der Fall ging als Justizskandal durch die Presse. Und es meldeten sich drei weitere mutmaßliche Opfer. Die Justiz gestand im Verfahren Fehler ein. Die Anstalt habe „die bei dem Gefangenen bestehende Sexualproblematik falsch eingeschätzt“, hieß es. René S. war auch nicht – wie vorgeschrieben – einem Psychologen vorgestellt worden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. K.G.

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