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Berlin: Verhängnisvolle Fehldiagnose

Urteil 1: Geldstrafe für zwei Ärztinnen, die Hirnblutung übersahen

Eine Notärztin diagnostizierte Migräne, eine Hausärztin ging vier Tage später von einer Blockade der Halswirbelsäule aus. Weitere sechs Tage später kam es bei der Patientin Ursula B. zu Hirnblutungen. Seitdem ist die 46Jährige, die damals Richterin am Landgericht in Frankfurt (Oder) war, geistig und körperlich schwer behindert. Eine Freundin der Richterin war davon überzeugt, dass die beiden Ärztinnen Symptome übersahen, dass ihre Freundin bei einer richtigen Diagnose kein Pflegefall geworden wären. Gerda H. erstattete Anzeige und sorgte für einen Prozess um fahrlässige Körperverletzung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Es war ein „messerstichartiger“ Kopfschmerz, der bei Ursula B. am 29. Juli 2001 im Schwimmbad plötzlich auftrat. Ihre Freundin alarmierte den notärztlichen Bereitschaftsdienst. Die 52-jährige Ärztin will sich genau nach der Art der Kopfschmerzen erkundigt haben. „Von Nackensteife war nicht die Rede“, sagte sie im Prozess. Zudem habe die Patientin erklärt, dass sie häufig Kopfschmerzen habe. Die 42-jährige Hausärztin behauptete, die Patientin habe nicht von einem starken, aber nicht „messerstichartigen“ Schmerz gesprochen. Doch die Freundin, die bei einigen Arztbesuchen dabei war, widersprach den Angeklagten.

Ein Gutachter sagte schließlich: „Allein bei der Schilderung des plötzlich heftigen Kopfschmerzes hätte die Diagnose Hirnblutung in Erwägung gezogen werden müssen.“ Eine sofortige Operation hätte das Schlimmste verhindert. Aus Sicht der Richterin stand die Schuld der Angeklagten fest. Gegen die Notärztin erging eine Geldstrafe von 4500 Euro, die Hausärztin soll 6300 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. K.G.

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