zum Hauptinhalt
tempelhof

© ddp

City-Airport: Anwohner drohen mit Klage gegen weiteren Flugbetrieb

Die Bürgerinitiative "Flugfreies Tempelhof" will alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen, sollte der Senat wider Erwarten einen weiteren Flugbetrieb zulassen. Ein Experte bestreitet aber die Klagebefugnis. Recht auf Lärmfreiheit in der Innenstadt hat niemand.

Der Streit um Tempelhof nimmt kein Ende. Sollte der Volksentscheid am Sonntag erfolgreich sein und der Senat danach wider Erwarten einen weiteren Flugbetrieb zulassen, wolle die Bürgerinitiative „Flugfreies Tempelhof“ dagegen klagen, kündigte deren Sprecher Manfred Herrmann gestern an. „Wer auch immer nach dem 31. Oktober 2008 einen Flugbetrieb in Tempelhof beabsichtigt, muss mit juristischen Schritten von Seiten der Anwohner rechnen“, sagte Hermann.

Beraten lassen hat sich die Initiative von dem renommierten Berliner Verwaltungsrechtsexperten Karsten Sommer, der unter anderem bereits mehrere Klagen gegen den Flugbetrieb in Tegel geführt hat. Die Initiative werde dann alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, kündigte Herrmann an. Würde die Luftfahrtbehörde des Senats den gerichtlich bestätigten Widerruf der Betriebsgenehmigung der Flughafengesellschaft, der ab 1. November gelten soll, aufheben, würden die Anwohner belastet, weil es wie die Neueröffnung eines Flughafens wirke, argumentieren die Schließungsbefürworter. Ein innerstädtischer Flughafen wäre aber „nie genehmigungsfähig“, folgert die Bürgerinitiative.

Widerspruch kam gestern prompt von dem Luftverkehrsexperten an der TU, Elmar Giemulla. Seiner Ansicht nach kann kein Anwohner klagen, weil der Flughafen noch gar nicht geschlossen worden sei. Durch einen Weiterbetrieb gebe es daher keine Verschlechterung für den Anwohner, bezogen auf die heutige Lage. Zudem gebe es kein einklagbares Recht auf lärmfreies Wohnen in der Innenstadt.

Am Abend wollte Giemulla dann auf einer Veranstaltung der CDU noch einmal erklären, warum ein Weiterbetrieb von Tempelhof aus seiner Sicht auch eine „Null-Gefahr“ für den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) sei. Der Landesentwicklungsplan, der die Aufgabe des Flugbetriebs in Tempelhof – und Tegel – vorsieht und Grundlage für die BBI-Genehmigung war, könne problemlos wieder geändert werden, hatte Giemulla schon in der Vergangenheit mehrfach erklärt.

Auch die vom Senat bereits vorgenommene planungsrechtliche Entwidmung als Flughafengelände könne zurückgenommen werden, zumal Klagen dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden seien. Diese Ansicht ist unter Juristen allerdings umstritten.

Ansonsten wollte der CDU-Wirtschaftsexperte Friedrich Merz auf der Pro-Tempelhof-Veranstaltung für den Geschäftsflughafen Tempelhof werben, Wolf-Dieter Siebert von der Bahn AG war eingeladen, um das Angebot des Konzerns, den Flugverkehr in Tempelhof zu betreiben, zu erneuern, und Robert Salzl sollte nochmals das Projekt der Amerikaner Fred Langhammer und Ronald Lauder mit einem Gesundheits- und Kongresszentrum in Tempelhof mit angeschlossenem Flughafen erläutern.

Für ein Aufgeben des Flugbetriebes setzte sich dagegen gestern erneut der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein. Auf der freien Fläche solle dann ein „Park der Freiheit“ mit Erinnerung an die Luftbrücke entstehen; finanziert über eine Bürgerstiftung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false