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© Berliner Flughäfen

Flughafen BBI: Studie sieht Bedarf für bis zu 95 Nachtflüge

Am neuen Flughafen Berlin-Brandenburg International sollen durchschnittlich 71 Maschinen in der Ruhezeit starten oder landen. Eine Entscheidung durch das Infrastrukturministerium steht aber noch aus.

Schönefeld – Am nächtlichen Himmel über dem neuen Flughafen in Schönefeld wird es wohl laut werden. Nach einer Studie sind in den Nachtzeiten im Jahr 2020 durchschnittlich 71 Starts und Landungen „unabweisbar“. In Spitzenzeiten könnten auch 95 Flüge erforderlich sein. Wie viele Starts und Landungen in den nächtlichen Schutzzeiten genehmigt werden, legt das Brandenburger Infrastrukturministerium noch fest. Einen Termin gibt es nicht. Gegen diesen Beschluss kann dann vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Am bestehenden Flughafen in Schönefeld gibt es derzeit kein Nachtflugverbot.

Im Grundsatzverfahren hatten die Richter 2006 den Nachtflugverkehr eingeschränkt. Zugelassen werden sollen zwischen 22 Uhr und 24 Uhr sowie zwischen 5 Uhr und 6 Uhr nur Flüge, die wirtschaftlich erforderlich sind. In der Kernruhezeit von 0 Uhr bis 5 Uhr soll es grundsätzlich keine Flüge geben.

Nach dem Gutachten der Intraplan Consult aus München, das das Infrastrukturministerium am Montag veröffentlicht hat, sind in der Kernruhezeit vier Starts oder Landungen erforderlich. Von 22 Uhr bis 23 Uhr müsse es 40 Flüge geben und zwischen 23 Uhr und 24 Uhr immer noch 17. Früh am Morgen zwischen 5 Uhr und 6 Uhr soll es dann nochmals etwa zehn Mal durch startende oder landende Flugzeuge laut werden dürfen.

Nach dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 hatten die Fluggesellschaften ihren Bedarf an nächtlichen Flügen planerisch ermittelt. Die Flughafengesellschaft hatte danach für die sogenannten Randzeiten insgesamt 87 Starts und Landungen ausgewiesen, zwei Drittel davon zwischen 22 Uhr und 23 Uhr. Flughafensprecher Ralf Kunkel wollte die Studie, die im Durchschnitt weniger Flüge für notwendig hält, am Montag nicht kommentieren.

Die Fluggesellschaften stellen ihren Flugplan in der Regel so auf, dass ihre Maschinen möglichst lang fliegen können. Landungen nach 22 Uhr sind deshalb die Regel, auch in Tegel. Verspäten sich die Flugzeuge, dürfen sie meist auch später landen. Erforderlich sind nächtliche Starts oft auch bei Langstreckenflügen, die es nach dem Willen der Planer auf dem neuen Flughafen in Schönefeld verstärkt geben soll. Nach dem Urteil von 2006 hatten die meisten Fluggesellschaften deshalb davor gewarnt, Nachtflüge generell zu untersagen.

Auch am Flughafen in Leipzig hat das Bundesverwaltungsgericht die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Nicht erforderliche Passagierflüge sind demnach in der Kernruhezeit nicht zugelassen worden, Frachtmaschinen dürfen aber starten und landen. Der Flughafen Leipzig ist europäischer Hauptstandort für die Frachtflüge der Post, die auf nächtliche Starts und Landungen angewiesen ist.

Die Regelungen für die Nachtflüge durch das Infrastrukturministerium in Potsdam sollten schon im Sommer vorgelegt werden. Der Beschluss wird nun aber erst nach den erfolgten Landtagswahlen gefasst. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr, weil die Fluggesellschaften weit vor der für Ende Oktober 2011 geplanten Eröffnung des Flughafens in Schönefeld Planungssicherheit brauchen.

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