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Tempelhof

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Flughafen-Schliessung: Wowereit begrüßt Tempelhof-Urteil

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit hat die Gerichtsentscheidung zur Schließung des Flughafens Tempelhof mit Freude zur Kenntnis genommen. Die Gegner wollen aber nicht kampflos aufgeben.

Die Entscheidung der Leipziger Richter, die Schließung des Flughafens Tempelhof zum 31. Oktober 2008 für rechtens zu erklären, bestätige die Rechtsauffassung des Senats, sagte Wowereit (SPD). Mit dem Urteil werde erneut deutlich, dass der Planfeststellungsbeschluss für den künftigen Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) "zwingend zur Schließung von Tempelhof führt".

Besonders wichtig sei die Feststellung des Gerichts, wonach der Senat ausreichend dafür Sorge getragen habe, dass die klagenden Airlines ihren Verkehr ab 1. November 2008 problemlos am Flughafen Berlin-Schönefeld abwickeln können.

Wowereit warnte davor, die weitere Debatte über die Berliner Flughafenpolitik zu emotional zu führen. Emotionen, gerade wenn sich in ihnen wichtige historische Erfahrungen ausdrückten, seien "eine der Stärken Berlins". Aber in der Flughafenpolitik gehe es jetzt nicht mehr um "Rückblicke, sondern um eine zentrale und rational zu treffende Zukunftsentscheidung". Und das große Zukunftsprojekt heiße BBI.

Gericht: Interessen der Airlines berücksichtigt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt. Nach Auffassung beider Gerichte dürfen Fluggesellschaften nicht beanspruchen, dass ein Verkehrsflughafen auf Dauer gegen den Willen des Flughafenbetreibers offen gehalten wird. Die Airlines könnten nur verlangen, dass ihre Interessen bei einer Schließung angemessen berücksichtigt werden. Der Senat sei dem nachgekommen, indem er dafür Sorge getragen habe, dass der Luftverkehr der Kläger ab 1. November 2008 zum Airport Berlin-Schönefeld verlegt werden kann.

Auf Antrag der Berliner Flughafengesellschaft hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Anfang Juni die Betriebsgenehmigung für den defizitären innerstädtischen Airport widerrufen. Dagegen setzten sich mehrere Fluggesellschaften vor Gericht zur Wehr.

Pflüger verweist auf Volksbegehren

Der CDU-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Friedbert Pflüger, sagte, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ändere nichts an der derzeitigen Situation. Der rot-rote Senat müsse Tempelhof zum 31. Oktober 2008 nicht schließen. Der City-Airport könne mindestens bis zur Eröffnung von Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld weiter betrieben werden. Sollte der Landesentwicklungsplan von Berlin und Brandenburg geändert werden, sei es zudem möglich, Tempelhof auch nach 2012 offenzuhalten. Dazu werde allerdings der politische Wille gebraucht.

Pflüger verwies darauf, dass der Senat eine große Zustimmung zum Flughafen Tempelhof beim derzeit laufenden Volksbegehren nicht ignorieren könne. Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) hat nach eigenen Angaben bis Ende vergangener Woche über 100.000 Unterschriften für den Weiterbetrieb des Flughafens gesammelt. Bis 14. Februar müssen insgesamt 170.000 Berliner für die Offenhaltung Tempelhofs unterschreiben, damit das Volksbegehren erfolgreich ist. (imo/küs/ddp)

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