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Flughafen Schönefeld: Anwohner erfahren Nachtflugregeln für BBI

Die Planunterlagen für das Nachtflugverbot sind jetzt in sieben Anrainergemeinden des BBI und im alten Rathaus von Treptow ausgelegt. Betroffene können bis zum 12. Dezember Stellungnahmen abgeben.

Schönefeld - Das Interesse in der Gemeinde Schönefeld war am ersten Tag noch recht bescheiden. Auch in Eichwalde studierten bisher nur wenige Bürger die jetzt ausgelegten Unterlagen zu den Regeln des Nachtflugverbots auf dem künftigen Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI). Viele Bürger hatten sich offenbar schon zuvor im Internet informiert, wo die Dokumente seit mehreren Monaten verfügbar sind.

Der Planfeststellungsbeschluss für den BBI sah ursprünglich einen 24-Stunden- Betrieb mit leisen Flugzeugen vor. Dies aber wurde wie berichtet vom Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr verworfen. Das Gericht hält einen Flugbetrieb in der Kernzeit von null bis fünf Uhr für unvereinbar mit den Zielen des Lärmschutzes. Für die übrigen Nachtstunden hat das Gericht einen Bedarfsnachweis gefordert. Dazu hat die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) drei Gutachten eingereicht. „Für einen wirtschaftlichen Betrieb des BBI benötigen wir einen möglichst weitreichenden Flugverkehr“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung, Rainer Schwarz. „Wir haben jetzt die Unterlagen vorgelegt, die das Gericht für diese Flüge gefordert hat.“ Die FBS will lediglich die Sperrzeit von 24 bis fünf Uhr hinnehmen. Die grüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm forderte gestern zusätzliche unabhängige Gutachten.

Als weitgehend unstrittig gilt die an allen großen Flughäfen übliche Betriebszeit zwischen 22 und 23 Uhr. Die Lufthansa und Air Berlin argumentieren, dass ohne die zusätzliche Nutzung auch der Randzeiten zwischen 23 und 24 Uhr sowie zwischen fünf und sechs Uhr eine weitere Expansion in Berlin nicht möglich sei. In einem der Gutachten der FBS heißt es, schon bei einer Sperrzeit von 0 bis 5 Uhr sei 2023 mit rund einer Million weniger Berlin-Fluggästen und 1400 weniger Jobs am BBI zu rechnen. Bei einem Flugverbot von 22 bis 6 Uhr sei statt mit 30 Millionen nur mit maximal 25 Millionen Passagieren zu rechnen, was auch den Verzicht auf rund 13 000 geplante Arbeitsplätze bedeute.

Die Planunterlagen für das Nachtflugverbot sind jetzt in sieben Anrainergemeinden des BBI und im alten Rathaus von Treptow ausgelegt. Betroffene können bis zum 12. Dezember Stellungnahmen abgeben, anschließend gibt es ein erneutes Anhörungsverfahren. Bis 2009 will das Potsdamer Infrastrukturministerium dann den ergänzenden Bescheid über den Nachtflugbetrieb erlassen, sagt der Sprecher des Infrastrukturministeriums, Lothar Wiegand. Dagegen ist dann wieder eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.

So wird man – trotz Neuausschreibung des Terminalbauswohl – erst kurz vor der weiterhin für Ende 2011 vorgesehenen BBI-Eröffnung wissen, wann dort tatsächlich geflogen werden darf. Rainer W. During  

Rainer W. During

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