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Gegen Schwarz-Gelb: Senat will Regeln für Umweltzone nicht lockern

Die neue Bundesregierung ist für strengere Prüfung von Fahrverboten und will die Zügel hier lieber etwas locker lassen. Doch in Berlin werden die Vorschriften 2010 verschärft.

Der Senat will die Regeln für die Umweltzone nicht lockern. Obwohl die neue Bundesregierung hier die Zügel weniger streng anlegen will, bleibt der Senat dabei, die Vorschriften in Berlin wie beschlossen im nächsten Jahr zu verschärfen. Dann wird die Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings bis auf wenige Ausnahmen auch für Autos mit gelber oder roter Plakette tabu sein.

CDU und FDP haben für den Bund vereinbart, dass bei der Einrichtung von Umweltzonen auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit geachtet werden müsse. Einfahrtverbote sollen dort gelockert werden, wo die Einschränkungen „in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung“ stehen. Vor allem der ADAC sowie Wirtschaftsverbände hatten in der Vergangenheit bezweifelt, dass der Feinstaub durch ein Fahrverbot erheblich verringert werden könne.

Dem widerspricht Staatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff aus der Umweltverwaltung. Die Wirkung sei für die Umweltzone in Berlin nachgewiesen worden. Der Grenzwert darf an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. 32 Mal lag er bisher an der Frankfurter Allee in Friedrichshain darüber. Spitzenreiter ist mit 48 Tagen derzeit Krefeld, wo es keine Umweltzone gibt.

Zudem müssten vom 1. Januar 2010 an auch die strengen EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden, wozu „die Berliner Umweltzone nachgewiesenermaßen einen unverzichtbaren Beitrag leistet“, antwortete Hoff auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Felicitas Kubala. Da die Stickstoffdioxid-Grenzwerte bundesweit massiv überschritten würden, wäre jede Lockerung der Umweltzonenregelungen für Hoff ein klarer Verstoß gegen die EU-weiten Umweltvorgaben.

Die Vorgaben für die Berliner Umweltzone, die 2008 eingeführt worden war, seien auch verhältnismäßig, erklärte Hoff weiter. Klagen gegen das Fahrverbot für Autos, die die Abgasvorschriften nicht einhalten, seien daher auch erfolglos geblieben. Vielmehr hätten die Gerichte die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit der Umweltzonenregelung ausdrücklich bestätigt.

Zustimmend äußerte sich der Staatssekretär zu den Plänen der Bundesregierung, die Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot bundesweit zu vereinheitlichen – aber nur, wenn die in Berlin geltenden Vorschriften „nicht verwässert“ würden, schränkte Hoff gleich wieder ein. Sonst würde die von der neuen Regierung eingeforderte Wirksamkeit der Umweltzonen gefährdet und das hiesige Fuhrgewerbe sowie die Autofahrer, die wegen der Berliner Regelung bereits abgasarme Fahrzeuge gekauft oder Filtersysteme nachgerüstet haben, benachteiligt. Dies werde der Senat nicht zulassen.

Statt die Regelungen der Umweltzonen aufzuweichen, solle der Bund das Nachrüsten von Filtern bei Nutzfahrzeugen fördern, erklärte Hoff. Dies habe die Umweltministerkonferenz auf Initiative Berlins bereits einstimmig beschlossen. So würden die Kosten der Unternehmen gesenkt, bei den zumeist mittelständischen Filterherstellern und in den Autowerkstätten Arbeitsplätze gesichert und die Gesundheit der städtischen Bevölkerung nachhaltig verbessert, weil es dann weniger krebserregende Dieselrußpartikel gebe.

Von den verschärften Regelungen sind im nächsten Jahr nach Angaben der Umweltverwaltung knapp 110 000 Diesel-Fahrzeuge in Berlin betroffen. In Autos mit gelber Plakette können in der Regel nachträglich Filter eingebaut werden, was zwischen 400 Euro und 1700 Euro kosten kann. Ausnahmen können beantragt werden, wenn die Fahrzeuge nicht nachrüstbar sind. Reisebusse sind ebenfalls ausgenommen.

Bei Verstößen werden 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

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