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Fluglärm ist in Berlin und Mainz momentan das Thema Nummer eins.

© dapd

Genehmigungsverfahren: Manipulationsverdacht bei BBI-Planung

Im Genehmigungsverfahren zum neuen Flughafen BBI in Schönefeld fehlen wichtige Dokumente zu Flugrouten. Die Gegner des Flughafens prüfen eine Klage - sie sehen eine Täuschung des Bundesverwaltungsgerichts.

Berlin - Der Bau des neuen Flughafens in Schönefeld könnte kurz vor seiner Vollendung nochmals vor Gericht landen. Weil, wie jetzt bekannt wurde, im Planfeststellungsantrag ein ursprünglich dokumentierter Schriftwechsel zu den möglichen Flugrouten entfernt worden war, wollen Flughafengegner erneut vor Gericht ziehen. Sie sehen darin eine Täuschung des Bundesverwaltungsgerichts, weil diesem dadurch bei der Klage gegen den Flughafenausbau diese Unterlagen vorenthalten worden seien. Auch ein strafrechtliches Vorgehen werde geprüft, kündigten die Gegner am Montag an.

Anders als bisher dargestellt, haben die Flugrouten schon in der Planungsphase des Flughafens eine große Rolle gespielt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern Berlins, Brandenburgs, des Flughafens und der Flugsicherung hatte sich ausführlich damit beschäftigt, nachdem die Flugsicherung im Sommer 1998 darauf hingewiesen hatte, dass bei dem von den Flughafenplanern gewünschten gleichzeitigen Abheben von beiden Startbahnen die Flugzeuge sofort um 15 Grad abknicken müssen. Daraufhin hat nach Tagesspiegel-Informationen das damalige Brandenburger Verkehrsministerium die Flughafenplaner gebeten, diese Regelung zu beachten. Die Planer sollen die Bitte abgelehnt haben, weil sich dadurch die Planungsphase verlängert hätte. Ähnlich hat dann auch der damalige Flughafenchef Götz Herberg in einem

Schreiben an das Bundesverkehrsministerium argumentiert. Die Planer standen unter Zeitdruck, weil damals das Verkehrswegebau-Beschleunigungsgesetz auslaufen sollte, das juristische Verfahren bei Neubauten im Verkehrsbereich auf eine Instanz verkürzt hatte. Das Gesetz wurde am Ende verlängert. Diese Schriftwechsel waren ursprünglich auch im Planfeststellungsantrag enthalten. Wer sie warum dann entfernen ließ, lasse sich derzeit nicht nachvollziehen, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel.

Dabei scheint auch bei den zunächst vorhandenen Schreiben manipuliert worden zu sein. Dokumentiert worden war ein Schreiben der Flugsicherung, bei dem die Seiten nicht übereinstimmten. Die erste Seite war an einem anderen Tag verfasst worden als die zweite. Herausgefunden hat das der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB), der jetzt die ihm zustehende Akteneinsicht in den zuständigen Behörden vorgenommen hat.

BVBB-Anwalt Frank Boermann schließt nicht aus, dass es durch das Entfernen der Unterlagen zu einem Prozessbetrug gekommen ist. Damit müsse sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Der Berliner Anwalt Reiner Geulen, auch ein Spezialist im Verwaltungsrecht, schließt aus, dass die fehlenden Papiere am vorhandenen Planfeststellungsbeschluss nachträglich noch etwas ändern können.

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