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Nach Flugausfällen: Easyjet zahlt erstem Passagier Entschädigung

Nach den gestrichenen Easyjet-Flügen der vergangenen Wochen erhält ein Zehlendorfer 1200 Euro Entschädigung für seinen ausgefallenen Urlaubsflug. Zugleich will die Gesellschaft mehr Personal anstellen.

Hoffnung für zahlreiche Easyjet-Kunden in Berlin und Brandenburg: Nach den gestrichenen Flügen der vergangenen Wochen hat jetzt ein Berliner die von der Fluggesellschaft beantragten Ausgleichszahlungen bekommen. Der Jurist und Unternehmer Andreas Bersch aus Zehlendorf hatte das Geld unter Bezug auf die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union in Höhe von 1200 Euro für seine Familie beantragt – seine Frau und zwei Kinder konnten am 13. Juli wegen eines annullierten Fluges nicht nach Barcelona reisen. Unterdessen lädt die Gesellschaft Easyjet, die die Hälfte aller Flüge ab Schönefeld stellt, jetzt am 3. August zu einem „Recruitment Day“ in ein Mahlower Hotel: Dort kann man sich über die Berufe als Pilot und Flugbegleiter informieren – Interessenten müssen sich zuvor anmelden.

Im aktuellen Entschädigungsfall hatte sich der Jurist der Sache angenommen, nachdem seine Familie nicht in den Urlaub kam. Noch am Flughafen buchten sie einen Ersatzflug für den nächsten Tag mit Air Berlin. Mit Easyjet hätte es erst später eine Reisemöglichkeit gegeben. Die drei Tickets für 274,54 Euro wurden nach einem Internetantrag unverzüglich zurückbezahlt. Berschs Forderung, für die drei Flüge bei einer Distanz zwischen 1500 und 3500 Kilometer je 400 Euro zu bekommen, lief aber zunächst ins Leere. „Auf meine Mails an den Kundenservice in London kamen nur Standardantworten, auf eine Entschädigung wurde gar nicht eingegangen“, sagt der Jurist.

Er wandte sich aus Verärgerung kurzerhand an die Easyjet-Pressestelle – und bekam das Geld angewiesen. „Viele Passagiere wissen gar nicht, dass es solche Rechte gibt und dass die Fluggesellschaft in der Beweispflicht gegenüber dem Passagier ist“, sagt der Zehlendorfer. Er hat auf dem Internetportal Facebook eine Plattform eingerichtet, auf der sich geschädigte Fluggäste austauschen (www.facebook.com/deinerechte). Easyjet betont, dass Flüge wegen zahlreicher Fluglotsenstreiks ausfallen mussten. Bei solchen „außergewöhnlichen Umständen“ oder etwa den Vulkanasche-Flugverboten gebe es keinen Anspruch auf Ausgleichzahlungen. Aber dann, wenn Gründe beim Unternehmen selbst liegen. Bei Easyjet haben jetzt der Markengründer, Piloten, Flugbegleiter und Personalvertretung über zu wenige Mitarbeiter geklagt. So könnten „Standby-Crews“ anders als bei anderen Gesellschaften kaum aushelfen und Flüge müssten gestrichen werden, weil Crews infolge von Verspätungen schnell ihre Höchstarbeitszeit überziehen und dann laut Gesetz nicht mehr fliegen dürfen.

Vor einiger Zeit hatte auch die Fluggesellschaft Ryanair Passagiere mit Annullierungen verärgert, zudem musste die Lufthansa kürzlich wegen Streiks der Fluglotsen in Frankreich eine Maschine streichen. Am gleichen Tag waren bei Easyjet gleich neun Flüge betroffen. Flugexperten zufolge ist die größte britische Fluggesellschaft Easyjet die einzige, bei der es zuletzt Ausfälle in diesen Größenordnungen gegeben hat. Die Probleme sollen behoben werden: Easyjet stellt weiteres Personal am Standort Schönefeld ein. Zusätzlich zu den 300 Angestellten werden vor dem Start des Winterflugplans 20 neue Mitarbeiter gesucht. In den vergangenen Monaten wurden bereits 21 neue Mitarbeiter in Berlin eingestellt. Diese erhalten deutsche Verträge und werden unbefristet angestellt. Die Trainingskurse beginnen dann im September am Hauptsitz der Fluggesellschaft in London-Luton.

Auf der Internetseite informiert Easyjet als Reaktion auf die aktuelle Kritik nun etwa über Passagierrechte, Kontaktadressen und günstige Servicenummern.

Informationen zum Jobprofil und das Anmeldeformular zum „Recruitment Day“ findet man unter www.easyjetcareers.com

Annette Kögel

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